Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat ein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Portal Nius und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther gefällt – oder vielmehr, zwischen dem Portal und dem Privatmann Daniel Günther.
Auslöser des Rechtsstreits war ein Auftritt Günthers in der Talkshow Markus Lanz, bei dem er das Portal direkt angegriffen und zudem die Zensur dieses und ähnlicher Medien gefordert hatte. "Nius und solche Portale ... Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind." Die Artikel des Portals bezeichnete er als "vollkommen faktenfrei".
Die Aussagen lösten insbesondere wegen seiner Zensurforderung große Empörung aus. Anfänglich erwiderte Günther darauf mit der Behauptung, er habe das nicht gesagt; später zog er sich auf die Position zurück, er habe das als Privatmann gesagt. Was im Zusammenhang dieser Aussagen durchaus wichtig ist, da ein Ministerpräsident zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet ist.
Nius jedenfalls forderte eine Unterlassung der Aussagen, die sich auf das Portal bezogen. "Die pauschale Diffamierung eines Presseorgans als 'unser Gegner' und 'Feinde der Demokratie' sowie 'vollkommen faktenfrei' überschreitet die Grenze zulässiger, sachbezogener Kritik weit", hieß es in der Abmahnung an die Staatskanzlei. Die Zitate seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, weil er als Ministerpräsident gesprochen habe.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, Günther habe diese Äußerungen als Privatmann gemacht. Er habe zwar wenige Minuten zuvor erklärt, er sei als Ministerpräsident dort, aber bei den Aussagen, die Nius beträfen, habe er sich "an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt".
Regierungssprecherin Vivien Albers freute sich über die Entscheidung. "Damit folgt das Gericht unserer Argumentation." Wegen des gründlichen Vorgehens schon in diesem Eilverfahren "dürfte von dem Beschluss ein wichtiges Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung ausgehen."
Der Anwalt von Nius, Joachim Steinhöfel, kommentierte das Urteil auf X als "Dokument richterlicher Realitätsverweigerung". Es sei dem Gericht darum gegangen, eine "inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten" zu vermeiden. Als könne ein Regierungschef "seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen".
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