Hammerbanden-Prozess: Simeon 'Maja' T. erhält in Budapest Haftstrafe von acht Jahren

Simeon 'Maja' T. wurde heute in Budapest als mutmaßliches Mitglied der sogenannten "Hammerbande" zu acht Jahren Haft verurteilt. Ungeklärt bleibt die Frage, ob der Verurteilte seine Strafe zu Teilen in Deutschland verbüßen wird.

Am Mittwochnachmittag hat das Budapester Stadtgericht das nachweisliche Hammerbandenmitglied Simeon 'Maja' T zu acht Jahren Haftstrafe verurteilt. Der Tatvorwurf lautete "lebensgefährliche oder schwere Körperverletzung als Teil einer kriminellen Vereinigung". Das Gericht hat damit nur zum Teil die Forderung der Staatswanwaltschaft nach 24 Jahren Haft bestätigt. Die Frage, ob T. zeitnah bereits nach Deutschland ausgewiesen wird, ist laut Medienmeldungen noch nicht schlussendlich geklärt. 

In Anwesenheit von deutschen Medien und Unterstützern aus der linksextremistischen Szene, wie auch erneut dem EU-Linken-Politiker Martin Schirdewan, erfolgte heute in Budapest das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess von Simeon 'Maja' T. Die taz-Redaktion schreibt wörtlich von der "25-jährigen antifaschistischen Person", beziehungsweise "non-binäre deutsche Person Maja T."

T.s Vater Wolfram Jarosch, der erneut nach Budapest gereist war, bat das Gericht demnach um "Gerechtigkeit für mein Kind". Die Budapester Staatsanwaltschaft forderte im Januar "eine hohe Haftstrafe, als Abschreckung", somit eine Verurteilung von "bis zu 24 Jahren Haft".

Die Bild-Redaktion berichtet aus Budapest zu dem Urteil von acht Jahren Gefängnis:

"Das ungarische Gericht sieht es als bewiesen an, dass der Deutsche Maja T. (25) als Mitglied der linksextremen Hammerbande an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen ist." 

Linken-Politiker Schirdewan, heute in Budapest vor Ort, präsentierte gestern bereits auf seinem Instagram-Profil die Termine für "Soli-Demonstrationen" in Deutschland am Tag der Urteilsverkündung.

T. war im Dezember 2023 in Berlin von ungarischen Behörden festgenommen worden und seitens einer deutschen Staatsanwaltschaft an Budapest ausgeliefert worden, was seitdem vor allem von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen regelmäßig scharf kritisiert wird. Der Spiegel erinnert in einem aktuellen Artikel:

"Dass die deutschen Behörden Maja T. im Juni 2024 an Ungarn auslieferten, wurde hierzulande ebenso heftig kritisiert wie die Haftbedingungen vor Ort. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung rechtswidrig."

Im Dezember des Vorjahres informierte die Bundesregierung bereits im Rahmen einer entsprechenden Anfrage der Linken-Fraktion:

"Die ungarischen Behörden haben demnach gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugesichert, dass Maja T. im Falle ihrer Verurteilung zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland rücküberstellt werden kann. Eine solche vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene Zusicherung sei völkerrechtlich verbindlich."

Zu diesem Punkt gibt es medial unterschiedliche Informationen. Das Compact-Magazin schreibt nach der Urteilsverkündigung mutmaßend, dass "'Maja' aus Ungarn ausgewiesen wird und die Haft in Deutschland verbüßen soll." Der Bild-Artikel erläutert:

"Legt Maja T.s Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil ein, bleibt der Deutsche voraussichtlich vorerst in ungarischer Untersuchungshaft. Wird das Urteil hingegen rechtskräftig, wäre es möglich, dass eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland erwirkt werden könnte."

Die FAZ berichtet zusammenfassend zur Anklage (Bezahlschranke):

"In fünf Attacken hatten die Linksextremisten insgesamt neun Männer und Frauen niedergeschlagen und verletzt, sechs von ihnen schwer. Ein Mann erlitt einen Schädelbruch. Die ungarischen Ermittler haben das Vorgehen anhand von Aussagen sowie Aufnahmen von Überwachungskameras rekonstruiert. Diese Darstellung kam im Verfahren zur Sprache, doch bemängelten die Verteidiger von Maja T. die Beweisaufnahme, vor allem eine rudimentäre Zeugenvernehmung."

Das erstinstanzliche Urteil sei laut Medienberichten "noch nicht rechtskräftig", die Strafe könne jedoch "nicht zur Bewährung ausgesetzt werden", so der Richter mitteilend.

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