Auch der Wandsbeker Täter war schon polizeibekannt

Es wiederholt sich immer wieder: Täter, die schon "polizeibekannt" waren und gegen die Strafverfahren wegen Gewalttaten liefen, die aber dennoch in Freiheit unterwegs waren. Der Schutz der Bevölkerung scheint bei der Entscheidung über Haft zweitrangig zu sein.

Inzwischen überrascht es niemanden mehr, wenn im Nachgang einer schrecklichen Gewalttat bekannt wird, dass der Täter schon zuvor aufgefallen war.

Wie die Bild meldet, war der 25-jährige Südsudanese Ariop A., der in der Nacht zum Freitag eine junge Frau (mit dem Ausruf "Dich nehme ich mit") mit sich vor eine einfahrende U-Bahn zerrte, bereits "mehrfach durch Aggressions- und Gewaltdelikte aufgefallen". Zuletzt sei er erst vor wenigen Tagen festgenommen worden, nachdem er Polizisten angegriffen hatte. Man habe ihn aber wieder auf freien Fuß gesetzt, obwohl ein Verfahren nicht nur wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet wurde. Was gleichzeitig bedeutet, auch beim Widerstand handelte es sich um einen besonders schweren Fall, wodurch ein halbes Jahr Haft die Untergrenze des Strafmaßes wäre.

Eine gefährliche Körperverletzung liegt, so die Definition nach §224 StGB, dann vor, wenn Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, Hinterlist, eine gemeinschaftliche Tat oder ein prinzipiell lebensgefährdender Angriff vorliegt. Da geht es also nicht um einen einfachen Schlag oder Tritt. Aus der bisherigen Berichterstattung lässt sich aber nicht ersehen, ob der Südsudanese nach seiner Festnahme überhaupt einem Haftrichter vorgeführt oder ohne diesen Schritt wieder freigelassen wurde. Auf jeden Fall hätte auch hier eine Inhaftierung Leben gerettet, in diesem Fall vermutlich das des Opfers und das des Täters.

Der Mann hatte einen gültigen Aufenthaltstitel und lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg, seit er im Sommer 2024 mit einem UN-Resettlementprogramm aus Kenia nach Hamburg gekommen war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt zu diesem Programm: "Resettlement, also die 'Umsiedlung' von Geflüchteten, soll eine organisierte und dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen. Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder die Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland."

Der Südsudanese war demzufolge aus dem Sudan nach Kenia geflüchtet. Warum aber ein alleinstehender junger Mann überhaupt für dieses Programm ausgewählt wurde, der offenkundig zur am wenigsten verwundbaren Gruppe von Flüchtlingen gehört, ist eine der Fragen, die noch geklärt werden müssen.

Die junge Frau, die sein Opfer wurde, war wohl nicht mit ihm bekannt. Es handelte sich um eine 18-jährige Iranerin, die wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet sein soll. Nun wurde sie in aller Öffentlichkeit Opfer männlicher Gewalt.

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