Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Geschäftsführer Jürgen Resch hatte gegen Facebook geklagt: Er verlangte, zwei Gruppen, "Stoppt die Deutsche Umwelthilfe" und "Stoppt die Deutsche Umwelthilfe JETZT" mit 50.000 respektive 12.000 Mitgliedern zu löschen, weil es in diesen Gruppen zu Beleidigungen käme. Es sei ihm, Resch, nicht zuzumuten, jeden Tag diese Foren aufzusuchen und Mordaufrufe zu melden, damit sie anschließend von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, gelöscht werden können.
Das Kammergericht (Oberlandesgericht) Berlin entschied jedoch, Resch habe keinen Anspruch auf die Löschung ganzer Gruppen, und einzelne Beiträge, die tatsächlich rechtswidrig wären, würden ja gelöscht. Auch ein weiterer Antrag von Resch, Facebook solle verpflichtet werden, selbst nach Beleidigungen zu suchen, die zu löschen seien, wies das Gericht als unzulässig zurück.
Die Gruppen, so die Sicht des Gerichts, setzen sich kritisch mit den Zielen und dem öffentlichen Auftreten der DUH auseinander, was nicht grundsätzlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoße.
"Selbst wenn die Beklagte [Meta] verpflichtet sein sollte, ihre Gemeinschaftsstandards aktiv durchzusetzen, könne daraus kein Löschungsanspruch hinsichtlich einer ganzen Gruppe hergeleitet werden. Denn die Gruppen selbst verstießen – was zwischen den Parteien auch unstreitig war – weder durch ihren Namen, ihre Beschreibung noch ihr Titelbild gegen die Gemeinschaftsstandards der Beklagten. Dass eine Anzahl von Nutzern in den Gruppen rechtswidrige Beiträge veröffentlicht, reiche unter Berücksichtigung der zugunsten der anderen Nutzer bestehenden vertraglichen und durch die Gemeinschaftsstandards beschriebenen Nutzungsrechte für einen Löschungsanspruch gegenüber der ganzen Gruppe nicht aus. Denn eine Löschung der Gruppen durch die Beklagte würde unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen."
Die Deutsche Umwelthilfe ist eine der umstrittensten NGOs in Deutschland ‒ manche nennen sie sogar einen Abmahnverein, also eine Vereinigung, die vor allem mit Klagen Geld zu erzielen sucht. Sie hatte unter anderem mehrfach gegen die deutsche Automobilindustrie geklagt.
Unterstützt wurde die DUH bei ihrer Klage unter anderem von HateAid, jener NGO, deren Geschäftsführerinnen gerade von den USA als Mitwirkende des "Zensur-Industriekomplexes" sanktioniert wurden. Die Tatsache, dass diese NGO eine derart weitreichende Klage unterstützt, könnte darauf hinweisen, dass eine Möglichkeit für die Löschung ganzer Gruppen wegen einzelner Beiträge nicht nur von der DUH angestrebt wird.
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