Biomasse-Gesetz: Bundesregierung verbietet mehrere Holzarten zur Verbrennung

Die Bundesregierung plant laut Warnungen aus der Holzbranche mehrere Holztypen aus der sogenannten "Biomassedefinition" zu streichen. Die Konsequenz lautet, dass mehrere Holzsorten künftig nicht mehr verbrannt werden dürfen. Die Branche sieht die Gefahr von massiven Folgen für "Energieanlagen und Waldbewirtschaftung".

Die Bundesregierung samt Bundesrat schließt sich mit dem im Juli dieses Jahres abgesegneten "Gesetz zur Umsetzung der RED III-Richtlinie" den Brüsseler Vorgaben an, die von den EU-Staaten einfordert, dass das willkürlich festgelegte "höhere EU-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 (mind. 42,5 Prozent)" umgesetzt wird. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden dabei im Jahr 2023 aufgefordert, Ausbaupläne vorzulegen, um eine stärkere Regulierung der Holzverbrennung in die Wege zu leiten. In einer aktuellen Stellungnahme "zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)" warnen Branchenverbände vor den fatalen Folgen des nahenden Verbots, unter anderem "Sägerundholz, Furnierrundholz sowie auch Rundholz in Industriequalität" aus der "Biomassedefinition" auszuschließen.

Zur offiziellen Begründung einer vermeintlichen Notwendigkeit der gesetzlichen Unterstützung von erneuten EU-Vorgaben heißt es erläuternd in der Bundesratsmitteilung vom 11. Juli 2025:

"[Mit dem Gesetz] wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt."

Die Bundesregierung will damit die modifizierte Biomasseverordnung nun "deutlich verschärfen", so kritische Stimmen aus der Holzbranche. Bestimmte Holzarten sollen dabei zukünftig nicht mehr als Biomasse gelten, was zur Folge hat, dass diese nur noch bedingt verbrannt werden dürfen. Die Mahnungen lauten:

"Betroffen wären vor allem Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe. Verbände aus der Forst- und Holzbranche warnen, dass dadurch wichtige Verwertungswege wegfallen und manche Biomasseanlagen schlechter mit Brennstoff versorgt wären."

Die Webseite Topagrar berichtet zu den kontrovers wahrgenommenen Entscheidungen:

"Der Fachverband Holzenergie, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW– Die Waldeigentümer kritisieren das Vorhaben scharf und fordern eine Korrektur: Holz ist ein unverzichtbarer Pfeiler der Energiewende und die energetische Nutzung muss auch in Zukunft vollumfänglich möglich bleiben."

Spezifischer lautet die Kritik, dass die geplante "Änderung von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Stümpfe und Wurzeln vollständig aus der Biomassedefinition ausschließen und damit die Förderfähigkeit der energetischen Nutzung in Biomasseanlagen ausschließen würde." 

Der zentrale Kritikpunkt der Verbände lautet:

"Rundholz in Industriequalität darf nicht generell von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden, denn seine Verwertbarkeit hängt stark von der jeweiligen Marktlage, Abnahmekapazitäten und der Situation in den Wäldern ab. Ein solcher Eingriff würde Waldbesitzern wichtige Absatzwege nehmen und gleichzeitig die Brennstoffversorgung vieler Biomasseanlagen gefährden."

Zu möglichen Korrekturen im Gesetzestext schlagen die Holzverbände in ihrer Mitteilung daher unter anderem vor:

"§ 2 Anerkannte Biomasse sollte um 'Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist' ergänzt werden: Rundholz, das für eine Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist, ist Rundholz, dessen Verkauf an die Industrie unter Berücksichtigung der Ernte,- Verarbeitungs- und Transportkosten für den Verkäufer keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt, sowie Rundholz, das aus Gründen des Forstschutzes vor Schädlingen und zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entnommen werden muss."  

Der aktuelle Entwurf "sendet ein völlig falsches Signal für die Energiewende", monieren die Verbände. Und weiter:

"Statt die RED III sachgerecht und praxistauglich umzusetzen, geht die Bundesregierung deutlich darüber hinaus und unternimmt einen Schritt, der die Holzenergie gezielt schwächt, mit gravierenden Folgen für Klimaschutz, Waldumbau, Versorgungssicherheit und die betroffenen Branchen."

Das gesamte Vorhaben hätte laut einem themenbezogenen Artikel seitens der Bundesregierung dabei bereits "bis Mai 2025 in nationales Recht" übertragen werden müssen und sei "damit entsprechend bereits in Verzug".

Nach dem aktuellen Entwurf sollen nunmehr mehrere Holzsortimente pauschal ausgeschlossen werden. Verbände kritisieren, dass diese Hölzer je nach Marktlage oder Abnahmesituation durchaus gebraucht würden. Ein generelles Verbot "würde Waldbesitzern Einnahmen kosten und Biomasseanlagen unter Druck setzen."

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