BSW Brandenburg zerlegt sich weiter

Diesmal ist Finanzminister Robert Crumbach das Ziel des Streits. Und alles kreist nach wie vor um den Rundfunkstaatsvertrag, den die Berliner Parteispitze abgelehnt sehen will. Gut, dass am Mittwoch die Abstimmung im Landtag vorüber ist.

Noch ist die Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag nicht absolviert, die am Mittwoch ansteht, da gibt es weiteren Streit in der Fraktion des BSW Brandenburg. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Dost hat Finanzminister Robert Crumbach aufgefordert, sein Landtagsmandat niederzulegen. Die Trennung von Amt und Mandat sei für ihn "eine der Grundvoraussetzungen für eine künftige Lösung, damit es sinnvoll weitergehen kann", sagte Dorst vor der Fraktionssitzung. "Ich halte Herrn Crumbach weiterhin für einen guten Finanzminister, aber für ein völlig ungeeignetes Fraktionsmitglied".

Crumbach könne auch ohne Landtagsmandat Minister bleiben. Grund für Dosts Manöver: Crumbach hatte angekündigt, er werde für den Rundfunkstaatsvertrag stimmen. Er hatte, in seiner Funktion als Minister, auch schon im Frühjahr im Kabinett den Verträgen zugestimmt.

Die Bundespartei hat in diesem Zusammenhang eine andere Haltung und erwartet die Ablehnung der Verträge, weil die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weit genug gehe. Die Brandenburger Fraktion war in dieser Frage von vorneherein gespalten. Bei einer ersten internen Abstimmung stimmte einer für den Vertrag, drei enthielten sich. Zuletzt waren vier BSW-Abgeordnete aus der Partei, aber nicht aus der Fraktion ausgetreten und hatten erklärt, sie würden bei der Abstimmung den Saal verlassen, nachdem sie mit einem Misstrauensantrag gegen den Fraktionsvorstand gescheitert waren.

Crumbach erklärte: "Ob ich mein Mandat zurückgebe oder nicht, ist meine Entscheidung". Fraktionschef Lüders versuchte, zwischen den Kontrahenten zu lavieren: "Ich möchte mal darauf hinweisen, dass diese Diskussion um eine Trennung von Amt und Mandat immer mal wieder geführt wird." Eine solche Diskussion sei aber Sache der Partei.

Die zählte noch im Sommer in Brandenburg ganze 60 Mitglieder, könnte diese Frage also durchaus auf einem Parteitag klären. Ein Problem bleibt allerdings immer – rechtlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. Es gäbe keine Handhabe, um sie zu einer Rückgabe des Mandats zu zwingen. Auch dann nicht, wenn sie Ministerposten innehaben.

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