Berliner Linke kürt Spitzenkandidatin – die fordert Wahlrecht für alle Ausländer

Die Berliner Linke hat schwere Zeiten hinter sich, nach Austritten der ehemaligen antideutschen Spitze sowie in Richtung BSW. In den Umfragen hat ihr das zuletzt nicht geschadet; auf dem Landesparteitag präsentierte sie sich fordernd.

Die Linke hat auf ihrem Landesparteitag ihre Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahlen im September 2026 gekürt. Es handelt sich um die Juristin Elif Eralp. Sie lebt seit 2010 in Berlin und sitzt seit 2021 im Abgeordnetenhaus.

Zuvor waren zwei Anträge zum Gaza-Krieg zurückgezogen worden, vermutlich um Konflikte auf dem Parteitag zu vermeiden. Einer davon forderte dazu auf, die Kriminalisierung der BDS-Bewegung zu beenden; im anderen ging es darum, das israelische Vorgehen im Gazastreifen einen Genozid zu nennen. Beschlossen wurde ein dritter Antrag, der vor allem keinerlei konkrete Forderungen enthält, wie etwa ein Ende aller Waffenlieferungen nach Israel, die womöglich eine künftige Landesregierung binden könnten.

Denn bei dem Parteitag ging es darum, einen Regierungsanspruch zu erheben – in der letzten Insa-Umfrage vom Ende September lag die Linke mit 17 Prozent als zweitstärkste Partei vor der SPD mit 16, und nur noch nach der CDU mit 23 Prozent. Derzeit wird der Stadtstaat von einer schwarz-roten Koalition regiert.

Eralp legte in ihrer Vorstellungsrede den Schwerpunkt auf die Mietenpolitik, wie auch der Leitantrag zum Parteitag. Das Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Vonovia und Deutsche Wohnen müsse endlich umgesetzt werden. "Diese Stadt gehört uns allen und nicht den Spekulanten", erklärte sie. Für landeseigene Wohnungen müsse ein Mietendeckel gelten. Der Erfolg des jüngst in New York gewählten Demokraten Zohran Mamdani, der auch vor allem auf Wohnungspolitik gesetzt hatte, gilt als Vorbild. Allerdings nicht in Bezug auf die Haltung zum Gaza-Krieg; da bleibt auch Eralp unscharf: "Das Leid und die Trauer auf der einen Seite dürfen nicht gegen das Leid und die Trauer auf der anderen Seite ausgespielt werden."

Mit einer anderen Aussage könnte Eralp allerdings starke Kontroversen auslösen. "Menschen mit Migrationsgeschichte", so erklärte sie "haben diese Stadt, wie alle anderen Städte Deutschlands, mitaufgebaut". Das sei der Grund, warum das Wahlrecht geändert werden müsse: "Natürlich sollten sie auch unabhängig vom deutschen Pass das Wahlrecht haben".

Der Landesparteitag quittierte diese Aussage mit Jubel. Das Problem: Berlin ist keine Kommune, sondern ein Bundesland. Auf kommunaler Ebene gibt es ein aktives und passives Wahlrecht für EU-Bürger nach drei Monaten. Aber das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus bestimmt die Berliner Verfassung, in der es in Artikel 38 heißt: "Das Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung". Eine Änderung benötigt eine Zweidrittelmehrheit des Abgeordnetenhauses.

Im Gegensatz zu der Forderung, dass Berliner Abgeordnete künftig 15 Prozent ihrer Diäten an die Partei abführen und im Falle eines Austritts ihr Mandat zurückgeben müssen, war Eralps Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer in Berlin nicht Gegenstand eines Antrags auf dem Parteitag.

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