Düsseldorf: Kommissar wird Kommissarin ‒ und wegen Betrugs angezeigt

Woher soll man wissen, ob Geschlechtsänderungen, die einfach beim Standesamt geschehen, nicht aus völlig sachfremden Motiven erfolgen? Die Düsseldorfer Polizei hat damit gerade ein Problem. Wurde ein Kommissar nur für die Beförderung zur Frau?

Eigentlich war es absehbar, dass derartige Fälle geschehen, seit das Selbstbestimmungsgesetz jederzeit ohne Begründung eine Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt ermöglicht. Denn es liegt nahe, dass diese Tatsache irgendwann genutzt wird, um ganz materielle Vorteile zu erlangen – oder dass man demjenigen genau das vorwerfen wird.

In Düsseldorf erklärte sich am 7. Mai ein Mann auf diese Weise zur Frau – und informierte danach das Polizeipräsidium; er ist nämlich von Beruf Kommissar. Dieses reagierte darauf mit einer Beförderungssperre für ihn, einer Anzeige wegen versuchten Betrugs und einem Disziplinarverfahren (das derzeit ruht). Der Grund dafür: Dank Frauenförderung rutschte er durch diesen Schritt auf der Beförderungsrangliste gleich 43 Plätze nach oben. Die Beförderung hätte monatlich mindestens 247 Euro zusätzlich eingebracht.

Auslöser für das Misstrauen der Personalabteilung, die die Sperre sowie die Anzeige auslöste, waren Aussagen des Beamten selbst. "Der früher männliche Kollege hatte mehrfach an unterschiedlichen Stellen im Kollegenkreis aktiv, explizit und plakativ zum Ausdruck gebracht, dass er seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen wolle, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren", erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber dem Portal t-online. "Im Anschluss an eine Beförderung werde er dies erneut ändern und rückgängig machen, um zeitnah als Mann heiraten zu können."

Die Behörde informierte den Betroffenen am 6. November. Sein Anwalt wirft nun der Düsseldorfer Polizeiführung eine "queerfeindliche Haltung" vor. Er habe diese Bemerkungen nur gemacht, um seine Privatsphäre gegenüber den Kollegen zu schützen. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, die für das Strafverfahren zuständig ist, hat sich bisher Medien gegenüber nicht geäußert.

Das Rechtsportal LTO bezweifelt jedoch, dass dieses Verhalten als strafbar gelten kann. Schließlich sei es vom Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen, das Geschlecht ohne Begründung ändern zu können. Auch nach Beamtenrecht könne aus einer Handlung, die nicht nur anderen schade, sondern dem Handelnden einen Vorteil verschaffe, kein Rechtsmissbrauch abgeleitet werden.

Der Bericht von LTO erwähnt auch, es habe bereits ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Beförderungssperre gegeben, in dem diese aufgehoben worden sei. Das Polizeipräsidium habe daraufhin aber einfach eine Neue verhängt. Pikantes Detail: Düsseldorf hat eine Polizeipräsidentin.

Unabhängig davon, wie die rechtlichen Verfahren enden ‒ allzu freundlich dürften die Kollegen des Mannes auf diese Geschichte nicht reagieren.

Der erste Bericht über diesen Vorfall erschien übrigens im Kölner Stadt-Anzeiger. Köln und Düsseldorf verbindet eine starke Rivalität.

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