Berlin: Räumungsklage erfolgreich – AfD-Bundesgeschäftsstelle muss nächstes Jahr übergeben werden

Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin kam es nach einer erneuten Vertagung am Freitag zu einem Urteil. Infolge einer unerlaubten AfD-Wahlparty muss der Landesverband die Immobilie nun bis zum Herbst 2026 besenrein übergeben.

Anlass für die Klage soll gewesen sein, dass die Alternative für Deutschland (AfD) im Februar dieses Jahres mit einer Wahlparty auf dem Hofgelände der Immobilie gegen Regelungen des Mietvertrags verstoßen habe. Ein österreichischer Immobilieninvestor hatte daraufhin eine Räumungsklage eingereicht, nachdem er der Partei zusätzlich fristlos gekündigt hatte. Das Landgericht Berlin schloss sich der Sichtweise des Klägers nun teilweise an. Die Partei muss die Räumlichkeiten allerdings erst im kommenden Jahr verlassen, da eine fristlose Kündigung juristisch nicht gerechtfertigt sei.

Mehreren Medien zufolge war eine zuvor anberaumte Güteverhandlung zwischen der Partei und der Hauseigentümerin vor einer Woche gescheitert. Zur Vorgeschichte der Klage berichtet der RBB:

"Hintergrund ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei gegen Vorgaben. Die Eigentümerfirma kündigte der AfD deswegen sowohl nach Angaben der Partei als auch nach Gerichtsangaben fristlos." 

Die AfD-Juristen erreichten im Verlauf des Verfahrens, dass die vom Vermieter geforderte umgehende Räumung abgewendet werden konnte. "Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich", erklärte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk laut der Berliner Morgenpost.

Das jetzt gefällte Urteil sieht vor, dass die Partei den Großteil ihrer Räume erst zum 30. September 2026 räumen muss. Die Schlüsselübergabe erfolgt spätestens zum 31. Dezember 2026. Der österreichische Investor Lukas Hufnagl teilte mit, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob "nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung" eine Revision in Erwägung gezogen wird.

AfD-Mitglied Gottschalk kommentierte zum gesamten Verfahren:

"Es handelt sich um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung: Politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert – zum Nachteil der Alternative für Deutschland."

Die Suche nach neuen Räumlichkeiten verlief bis dato für die Partei erfolglos.

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