Brandenburg lehnt Internationale WHO-Gesundheitsvorschriften ab

Zur Umsetzung der neuen Internationalen WHO-Gesundheitsvorschriften muss jeder Staat eine zusätzliche innerstaatliche Gesetzesgrundlage beschließen. In Deutschland wird über das Gesetz im Bundesrat entschieden. Das Land Brandenburg wird dem nicht zustimmen.

Am 19. September treten die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kraft. Sie wurden am 1. Juni 2024 von den Mitgliedsländern der Organisation verabschiedet. Mit den geänderten Regularien wolle die WHO zukünftig besser auf Pandemien und Gesundheitskrisen reagieren, lautet die Begründung der Gesetzesänderungen seitens der WHO.

In Deutschland hatte das Bundesland Brandenburg vor der Zustimmung Deutschlands fristgerecht Einspruch gegen die Einführung der neuen Gesundheitsvorschriften erhoben. Dies hat die Bundesregierung jedoch nicht von ihrer Zustimmung zu den Vorschriften abgehalten. Jeder Staat ist nun verpflichtet, zur Umsetzung der IGV eine entsprechende innerstaatliche Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Wie der österreichische TKP am Freitag berichtete, wird der deutsche Bundesrat am 26. September über das deutsche Gesetz zur Umsetzung der IGVs in Deutschland abstimmen. Bereits jetzt stehe fest, dass das Land Brandenburg dabei gegen das Gesetz stimmen werde.

Am Mittwoch stand der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Dabei lehnte das BSW-geführte brandenburgische Gesundheitsministerium das Gesetz zu den Änderungen der neuen WHO-Vorschriften ab. Dies habe der Gesundheitsausschuss des Landesparlaments am Mittwoch beschlossen. Somit hat Brandenburg als erstes Bundesland angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen.

Mehr als symbolischen Wert werde die Ablehnung allerdings kaum haben, so der TKP. Zwar stärke die brandenburgische Ablehnung die Opposition gegen das Gesetz. Doch verhindern könne Brandenburg das Inkrafttreten der IGV in Deutschland nicht. Schließlich habe das Bundesland nur vier von insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat.

In einer Pressemitteilung berichtet die BSW-Landesfraktion am Mittwoch über die Ablehnung des deutschen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der IGVs durch das Brandenburger Ministerium für Gesundheit und Soziales. Der BSW-Landtagsabgeordnete Andreas Kutsche ist Mitglied der Corona-Enquetekommission des Landes Brandenburg. Kutsche erläuterte die Gefahren der IGVs wie folgt:

"Die von der WHO beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bergen die Gefahr tiefer Eingriffe in unsere demokratischen Grundwerte in sich. Sie bedrohen die Selbstbestimmung im Gesundheitsbereich, öffnen Tür und Tor für Profitinteressen großer Pharmakonzerne und könnten massive Einschränkungen der freien Meinungsbildung bewirken." 

Die Gesundheitsversorgung werde von ökonomischen Interessen bestimmt, warnt Kutsche:

"Der schwammig definierte Begriff einer 'pandemischen Notlage' ermöglicht willkürliche Notstandserklärungen. Die IGV schreiben zudem de facto ein Wahrheitsmonopol der WHO fest, indem sie die Bekämpfung vermeintlicher 'Fehlinformation' verankern. Darüber hinaus stammt der Großteil der Spenden für die WHO von privaten Stiftungen und Vertretern von Pharmainteressen – allen voran der Gates-Stiftung und der Impfallianz GAVI. Die Unabhängigkeit der WHO ist somit längst ausgehöhlt. Wer derartige Strukturen noch weiter mit Macht ausstattet, riskiert eine Vereinnahmung der Gesundheitspolitik durch ökonomische Interessen".

Anstatt globaler Notstandsrechte sei vielmehr eine stärkere demokratische Kontrolle der Machenschaften einer intransparenten Weltgesundheitsorganisation notwendig.

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