Anfangs war es ein tragischer Unfall. Am 11. August wurde auf dem Bahnhof in Friedland eine 16-jährige Ukrainerin tot aufgefunden, die wohl von einem durchfahrenden Güterzug gestreift worden war. Ein 31-jähriger irakischer Asylbewerber hatte der Polizei die Tote gezeigt. Die Polizei war gerufen worden, weil ein Mann, vermutlich eben dieser Iraker, auf dem Bahnhof randaliert hatte. Da er aber nur Zeuge war, wurde er nach einem Alkoholtest, der 1,35 Promille ergab, wieder freigelassen.
Im Verlauf des Abends wurde er jedoch noch in die Psychiatrie nach Göttingen gebracht, weil er im Grenzdurchgangslager Friedland erneut randaliert hatte. Seitdem befand er sich dort.
Die Polizei hatte in den folgenden Tagen immer wieder Vermutungen zurückgewiesen, das Mädchen könne gestoßen worden sein. Anfang der Woche erklärte ein Polizeisprecher:
"Diese Spekulationen helfen der Aufklärung nicht und können zur Verunsicherung beitragen, Vorurteile schüren und entsprechen keinesfalls angemessenen Pietätsaspekten."
Jetzt haben sich allerdings DNA-Spuren gefunden, die dem Iraker zugeordnet werden können, und so reichhaltig, dass sie nicht von einer flüchtigen Berührung stammen können. Laut Oberstaatsanwalt Andreas Buick müsse der Beschuldigte "etwas kräftiger zugegriffen haben, um eine solche Spur zu verursachen".
Nachdem bei dem mutmaßlichen Täter schon in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden war, befindet er sich weiter in der Psychiatrie, aber nun aufgrund eines Unterbringungsbefehls im Maßregelvollzug.
Wie in vielen anderen Fällen ging der Tat eine Ausreisepflicht voraus. Der Mann war im Sommer 2022 erstmals bei einer Kontrolle aufgetaucht und stellte einen Asylantrag, der im Dezember desselben Jahres abgelehnt wurde. Am 10. Februar dieses Jahres scheiterte seine Klage gegen diesen Bescheid. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, er sei nach Litauen abzuschieben, das nach den Dublin-Regeln für ihn zuständig sei. Seit dem 18. März war er vollstreckbar ausreisepflichtig, konnte aber für eine Abschiebung nicht aufgefunden werden. Im Juli trat er jedoch in Hannover für 20 Tage eine Ersatzhaft für eine Geldstrafe an.
Am 16. Juli, noch während er in Haft war, beantragte die Ausländerbehörde die Anordnung der Abschiebehaft. Das Amtsgericht Hannover lehnte diese ab, weil keine Fluchtgefahr bestehe. Außerdem habe die Behörde zuvor keine Ausreisefrist gesetzt. Am 20. Juli wurde der Iraker aus der Haft entlassen. Zwei Tage später meldete er sich in Friedland und stellte einen erneuten Asylantrag.
Freitagnachmittag äußerte sich auch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zu dem Vorfall, der sich nun doch als Tötungsdelikt darstellt. Der Fall zeige, wie dysfunktional das Dublin-Verfahren sei. "Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass sich Personen jahrelang in Deutschland aufhalten, obwohl ein ganz anderer EU-Staat für sie zuständig ist." Es müsse aufgearbeitet werden, "warum eine Überstellung in diesem Fall nicht gelungen ist".
Die 16-Jährige stammte aus Mariupol und absolvierte eine Ausbildung in Niedersachsen. Ihre Familie lebt in Thüringen. Im Wohnort der Familie, in Geisleden im Kreis Eichsfeld, wurde eine Spendenaktion gestartet, um bei den Beerdigungskosten zu helfen.
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