Abschiebeflug: 81 ausreisepflichtige Afghanen am Morgen abgeschoben

Vom Flughafen Leipzig/Halle startete am Morgen ein Flugzeug nach Afghanistan. An Bord 81 ausreisepflichtige Afghanen, die in ihre Heimat zurückgebracht werden. Menschenrechtsorganisationen protestierten unmittelbar, obwohl auch diese Abschiebemaßnahme symbolischen Charakter hat.

In den Morgenstunden startete ein Abschiebeflug nach Afghanistan. An Bord der Maschine aus Leipzig befanden sich 81 Menschen, die in ihr Herkunftsland zurückgebracht wurden. Den Flug bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dobrindt sagte, alle abgeschobenen Personen seien ausreisepflichtig und "strafrechtlich in Erscheinung getreten". An der Vorbereitung des Flugs sei unter anderem Katar als Vermittler beteiligt gewesen. Die Maschine von Qatar Airlines war nach Recherchen von MDR und NDR für den Flug gechartert worden. Ob ein direkter Kontakt zwischen dem Bundesinnenministerium und der Taliban-Regierung in Afghanistan bestand, ist nicht bekannt.

Der letzte Flug dieser Art fand vor knapp einem Jahr statt. Nachdem ein Syrer auf dem Stadtfest in Solingen drei Menschen getötet und acht weitere verletzt hatte, wurden kurz darauf 28 verurteilte Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Obwohl die Vorbereitungen für die Abschiebung der 28 Afghanen bereits Monate vor der Tat eingeleitet worden war, verknüpfte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den Flug mit dem Anschlag von Solingen und schlachtete den Abschiebeflug für PR-Zwecke aus. Man werde fortan hart durchgreifen, versicherte die Ministerin.

Auch der von ihrem Amtsnachfolger Alexander Dobrindt jetzt durchgesetzte Abschiebeflug nach Afghanistan findet auf der Grundlage des Versprechens statt, Einwanderung strenger zu regulieren. Dennoch bleibt der Flug symbolisch. In Deutschland leben rund 450.000 Afghanen, von denen 11.500 ausreisepflichtig sind. Rund 2.000 haben keine Duldung.  

Kritik an der Abschiebemaßnahme kam unmittelbar. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL und der Sächsische Flüchtlingsrat nannten Abschiebungen nach Afghanistan als unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem deutschen Grundgesetz. Verwiesen wird dabei auf die politische Situation in Afghanistan. 

Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Bundesregierung ihre Aufnahmezusage gegenüber 2.500 Afghanen umsetzen muss. Die alte Bundesregierung hatte im Rahmen eines Aufnahmeprogramms 2.500 Afghanen eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Die neue Bundesregierung hat das Aufnahmeprogramm ausgesetzt und keine Visa ausgestellt. Das Verwaltungsgericht entschied, die Bundesregierung muss sich an die gemachten Zusagen halten.

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