Innenminister Dobrindt beabsichtigt eine Änderung an der Liste "sicherer Herkunftsländer". Laut Asylgesetz ist eine Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat Grundlage dafür, einen Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen. Weiter heißt es:
"Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die in der Anlage II bezeichneten Staaten."
Die Liste ist überraschend kurz. Auf ihr stehen derzeit: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Das bedeutet, von 194 theoretisch möglichen Ländern sind nur 37 als "sichere Herkunftsländer" eingestuft. Nicht einmal Kanada oder die Vereinigten Staaten gelten als "sichere Herkunftsländer".
Dobrindt will nun das Verfahren für die Einstufung ändern. Aktuell muss der Bundesrat jeder Erweiterung dieser Liste zustimmen, was bisher dazu führte, dass die Grünen über die Landesregierungen, an denen sie beteiligt sind, jede Erweiterung blockieren konnten.
In Zukunft soll die Einstufung per Rechtsverordnung erfolgen, also ohne ein parlamentarisches Verfahren, wogegen die Grünen bereits heftig protestiert haben. Sie würden, so der Grüne Helge Limburg, "alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass der Bundesinnenminister künftig per Federstrich auch die Rechte von Geflüchteten einschränkt". In einer Presseerklärung teilte die Bundestagsfraktion zudem mit, dass sie "die geplante Einstufung zum Beispiel der Maghreb-Staaten als 'sicher' weiterhin für menschenrechtlich nicht vertretbar" halte. Eine andere Vertreterin der Grünen verglich das mit der "Trump-Methode, mit Erlassen zu regieren".
Nach dem Koalitionsvertrag soll die Liste um Algerien, Indien, Marokko und Tunesien erweitert werden. "Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft", heißt es in dem Papier.
Tatsächlich führt die Herkunft aus einem "sicheren Herkunftsstaat" nur zu einer etwas schnelleren Bearbeitung des Antrags. Theoretisch kann schneller abgeschoben werden ‒ aber selbst in die bisher bereits so eingestuften Länder wurden Abschiebungen nur begrenzt vorgenommen. Die Gesamtzahl der Abgeschobenen erreichte 2024 trotz der erschwerten Einreise mit 20.084 gerade einmal 10 Prozent der Zahl der Neuankömmlinge, und das ist ein im langjährigen Vergleich hoher Prozentsatz. Allerdings sind Jugendliche aus den nordafrikanischen Ländern, die auf der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" landen sollen, durch einen besonders hohen Anteil an Straftaten aufgefallen.
Das eigentliche politische Asyl bliebe von der Veränderung unberührt. Sie betrifft ohnehin nur jene, die gar keine individuelle Verfolgung nachweisen können, aber auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention, beziehungsweise der deutschen Auslegung derselben, unter "subsidiärem Schutz" dennoch in Deutschland bleiben dürfen. In diese Kategorie fallen auch die meisten der in Deutschland anwesenden Ukrainer.
Im gesamten vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 301.350 Asylanträge entschieden. 133.710 Personen erhielten Schutz. Davon erhielten aber nur 1.964 Menschen politisches Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz ‒ der Rest fiel unter subsidiären Schutz oder unter ein Abschiebeverbot.
Eine weitere Änderung betrifft das Abschiebeverfahren: Hier soll nach Dobrindts Vorstellungen die staatliche Verpflichtung entfallen, Menschen in Abschiebehaft einen Anwalt zu stellen, die erst die Ampel-Regierung eingeführt hatte.
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