Die Alternative für Deutschland (AfD) wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese Realität gilt als wesentliche Grundlage für die Bewertung von potenziellen Bewerbern für den öffentlichen Dienst. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) erklärte am Donnerstag vor Journalisten, dass für ihn die Verfassungstreue "die unverrückbare Pflicht jedes Beamten" darstelle. Für die Bewertung einer Person sei daher die vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen ausschlaggebend. Bewerber müssen künftig bereits im Einstellungsverfahren nachweislich erklären, dass sie "keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben".
In der ARD-Tagesschau-Meldung heißt es zu den Plänen des rheinland-pfälzischen Innenministeriums:
"In Rheinland-Pfalz werden AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören – zu denen das Land auch die AfD zählt."
Der verantwortliche SPD-Innenminister Ebling (SPD) erklärte weiter, dass in der Landeshauptstadt Mainz "die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten im Landesdienst grundlegend überarbeitet und verschärft" wurde. Dabei wurde auch neu festgelegt, dass zukünftig für bereits bestehende Mitarbeitende im Staatsdienst eine nachgewiesene AfD-Mitgliedschaft "ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen" könnte. Ebling wird mit der Androhung zitiert:
"Bei offensichtlichen Verstößen droht die Entfernung aus dem Dienst. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber."
Die AfD konnte sich bei der Bundestagswahl 2025 auf 20,8 Prozent Endergebnis steigern. Die juristische Webseite Legal Tribune Online (LTO) nennt den Vorstoß eine "scharfe Klinge im Einstellungsverfahren", um detailliert zusammenzufassen:
"Rheinland-Pfalz führt eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue ein. Wer dort künftig in den Staatsdienst will, muss unterschreiben, dass er keiner extremistischen Organisation angehört und das in den letzten fünf Jahren auch nicht getan hat. Auf der zugrunde liegenden Liste solcher Organisationen steht ausdrücklich auch die AfD."
Zu der Begrifflichkeit einer eingeforderten "Verfassungstreue" erklärt der Artikel zu der Wahrnehmung des Innenministers:
"Woran wird gemessen, ob jemand 'verfassungstreu' ist? Grundlage ist eine Liste des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Sie führt Organisationen auf, bei denen 'hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen' vorliegen. Auch die AfD wird auf dieser Liste stehen, wie Ebling ausdrücklich betonte. Die Partei werde beobachtet, einen gemäßigten Flügel gebe es nicht mehr – im Gegenteil: Die Radikalisierung schreite voran."
Eine neue Qualität in der Einschätzung und Umsetzung willkürlicher Regierungspolitik in Rheinland-Pfalz stelle die angekündigte Vorgehensweise dar, dass "bereits die bloße [AfD-]Mitgliedschaft in einem als Verdachtsfall geführten Verband – also noch vor einer gesicherten Einstufung – laut Ebling Zweifel an der Verfassungstreue begründen" könnte. Diese neuen Regelungen seitens der Mainzer Politik wären dabei "Teil einer länger vorbereiteten Verschärfung", so in dem LTO-Artikel ausgeführt.
Erste Reaktionen aus den rheinland-pfälzischen Fraktionskreisen lauten, dass die Partei "verfassungswidrige Methoden" erkenne. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier wird mit den Worten zitiert:
"Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten."
Ohne erwartbare Darlegung oder entsprechende Beweise hinsichtlich konkreter Vorwürfe werde "ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt", so Münzenmaier. Die Mitteilung seitens des Innenministeriums fällt in einen Zeitraum, nachdem die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion nach Beschwerde des Landesrechnungshofs eine größere Summe in die Landeskasse zurückgezahlt hatte. Dazu berichtet der SWR:
"Laut Rechnungshof hat die Fraktion in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 insgesamt rund 243.000 Euro aus Steuermitteln unzulässig verwendet, unter anderem für Parteiwerbung. Die Kassenprüfer warfen der AfD-Landtagsfraktion in ihrem Prüfbericht eine Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit vor."
Die angekündigte neue Regelung soll demnach laut den Plänen des Innenministers sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten. Damit unter anderem auch für Polizisten und Lehrer.
AfD-Landes- und Fraktionschef Jan Bollinger beklagte gegenüber dem SWR, die AfD-Opposition würde "systematisch schikaniert". Die Partei rate daher jedem potenziell Betroffenen, "kühlen Kopf zu bewahren und sich juristisch zu wehren".
Bollinger kündigte an, dass seine Fraktion "politisch und juristisch Widerstand leisten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde verteidigen wird". Eine aktuelle "Abfrage der Spiegel-Redaktion bei den Bundesländern" hätte ergeben, dass "immer mehr Bundesländer planen, Extremisten aus dem Staatsdienst fernzuhalten und dafür neue Gesetze auf den Weg bringen". Laut Spiegel-Artikel würden in den Bundesländern "Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg bald solche Gesetze kommen".
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