Von Felicitas Rabe
Sollte Michael Ballweg sich jemals dafür entscheiden, seine Geschichte verfilmen zu lassen, könnten die Zuschauer womöglich später mal denken, der Drehbuchautor muss sich geirrt haben. Denn es wird in Zukunft wohl kaum einer glauben können, zu welch wahnwitzigen Ideen sich deutsche Behörden hinreißen lassen.
Am Stuttgarter Landgericht fand am Freitag der 40. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen den Stuttgarter Unternehmer und Querdenken-Gründer Michael Ballweg statt. Dabei bestätigte ein Mitarbeiter des Finanzamts Stuttgart II: Eine vom Gericht beauftragte Prüfung für das Jahr 2020 ergab eine Steuererstattung von 200.000 Euro zugunsten Ballwegs.
Infolgedessen habe die Verteidigung die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme gefordert. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung sei schließlich so nicht mehr haltbar. Ballwegs Verteidiger, Rechtsanwalt Reinhard Löffler, erklärte:
"Die 200.000 Euro Rückzahlung stehen im Prüfvermerk. Jetzt geht es nur noch um eine Rechtsfrage – ob Schenkungen steuerpflichtig sind. Dafür braucht es keine weiteren Zeugen."
Doch die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe weiterhin auf der steuerlichen Relevanz von Schenkungen an den Stuttgarter Unternehmer beharrt, heißt es am Freitag in der Pressemitteilung von Querdenken-711. Demnach plädierte Ballwegs Strafverteidiger Gregor Samimi nochmals für eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld nach § 153 StPO, wobei dies keine Schuldeingeständnis voraussetze. Aber auch dazu verweigerte die Staatsanwaltschaft erneut ihre Zustimmung. Samimi erläuterte, welche Vorteile die Verfahrenseinstellung zum jetzigen Zeitpunkt biete:
"Alle Seiten könnten gesichtswahrend aus dem Verfahren gehen. Doch die Anklage beharrt auf einer Fortsetzung – trotz entlastender Erkenntnisse."
Finanzamt Stuttgart IV verschiebt Ballweg-Fall ans Finanzamt Peine
Geradezu absurd scheinen dagegen die Intermezzi des Finanzamts Stuttgart. Wie Michael Ballweg auf X und Querdenken-11 in einer weiteren Erklärung mitteilten, wolle das Finanzamt Stuttgart IV neuerdings mit dem Fall Ballweg nichts mehr zu tun haben und habe die Zuständigkeit an das Finanzamt Peine verschoben.
Vor Gericht habe der Steuerfahnder Marco Mayer am 40. Verhandlungstag bei seiner Zeugenaussage noch erklärt, das Finanzamt Stuttgart I sei zuständig und würde an den Steuerbescheiden von Michael Ballweg arbeiten.
Wenige Tage zuvor hatte Michael Ballweg seinerseits eine persönliche Anfrage an das für die Pfändung seines Vermögens verantwortliche Finanzamt Stuttgart IV gestellt. Darin wies er das Finanzamt IV auf eine neue Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 27.05.2025 hin. Nach dieser gerichtlichen Verfügung sei das Finanzamt Stuttgart IV ausdrücklich zur Neuberechnung der steuerlichen Positionen seines Unternehmens, media access GmbH i. L., verpflichtet, insbesondere Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 2020, teilte Ballweg dem Finanzamt mit.
Das Finanzamt Stuttgart IV habe dem Unternehmer habe daraufhin prompt geantwortet. "Man sei nicht mehr zuständig – und habe das Schreiben an das Finanzamt Peine weitergeleitet", fasste Ballweg das Antwortschreiben in seiner Mitteilung zusammen und veröffentlichte einen Screenshot.
Dazu kommentierte Querdenken-711:
"Der Widerspruch ist offensichtlich: Während das Finanzamt Stuttgart IV über Monate hinweg Pfändungen veranlasst, Schätzbescheide erlässt und Einspruchsentscheidungen trifft, erklärt es sich nun plötzlich für unzuständig. Und das in einem Verfahren, das es selbst über zwei Jahre mitgeprägt hat."
Anstatt Verantwortung zu übernehmen, verbreiteten die Behörden inzwischen "Verwaltungsnebel".
Also: Laut Aussage der Steuerfahndung sei das Finanzamt Stuttgart I für Ballwegs Steuerprüfung zuständig. Während das Finanzamt Stuttgart IV zwar Ballwegs Vermögen pfände, ansonsten aber die Verantwortung ablehne. Das Finanzamt Peine, an welches vom Finanzamt Stuttgart IV Unterlagen weitergeleitet würden, äußere sich bislang gar nicht zu dem Fall, geschweige denn zur Zuständigkeit. Um die Verwirrung zu komplettieren, sollte man noch erwähnen, was das Niedersächsischen Finanzgericht bereits im September 2024 festgestellt hatte:
"Die im Februar 2024 erfolgte 'Aufhebung' einer Zuständigkeitsvereinbarung zwischen dem Finanzamt Stuttgart-Körperschaften und dem Finanzamt Peine ist unzulässig."
Demzufolge sei unklar, ob das Finanzamt Stuttgart IV überhaupt berechtigt wäre, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Und während sich hierzulande der Steuerzahler durch einen ganzen Wust von widersprüchlichen Schreiben und ausbleibenden Antworten kämpfen müsse, produziere man im baden-württembergischen Finanzministerium derweil lustige TikTok-Videos.
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