"Drecksarbeit": Hallervorden erstattet Strafanzeige gegen Merz

Die breit kritisierte Aussage des Kanzlers, Israel mache auch für Deutschland die "Drecksarbeit", hat ein juristisches Nachspiel. Dieter Hallervorden stellte mit anderen Persönlichkeiten Strafanzeige gegen Merz. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Aufstachelung zum Angriffskrieg.

Gemeinsam mit 20 anderen Persönlichkeiten hat der Schauspieler und Kabarettist Dieter Hallervorden Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz gestellt. Die Unterzeichner werfen Merz einen Verstoß gegen die Artikel 9, 25 und 26 des Grundgesetzes vor. Zu den Unterzeichnern zählen neben Hallervorden unter anderem auch der Herausgeber der NachDenkSeiten, Albrecht Müller, sowie deren Chefredakteur Jens Berger, der ehemalige Linken-Politiker Diether Dehm, der Journalist Patrik Baab sowie die BSW-Politiker Andrej Hunko und Michael von der Schulenburg. 

Die Unterzeichner werfen Bundeskanzler Merz vor, mit seiner Aussage, Israel würde die "Drecksarbeit" erledigen, würde er das Führen eines Angriffskriegs gutheißen. Als Bundeskanzler habe er Vorbildfunktion. Schon aus diesem Grund müsse ihm rechtlich Einhalt geboten werden, argumentieren die Beschwerdeführer. Sie fordern die Generalbundesanwaltschaft sowie die Staatsanwaltschaft Berlin auf, ein Verfahren gegen Merz einzuleiten. 

Merz stachele mit einer emotionalisierenden Sprache zu einem Angriffskrieg auf. Er verstoße zudem gegen das verfassungsrechtliche Gebot, zur Völkerverständigung beizutragen, und das im Grundgesetz verankerte Friedensgebot.

Merz begründete seine Aussage damit, dass Iran angeblich nach einer Atombombe strebt, was unter allen Umständen verhindert werden müsse. Diese Aussage übernahm Merz von Israel, dem Aggressor des Konflikts. Konkrete Beweise für die Behauptung, Iran stehe unmittelbar vor der Fertigstellung einer Atomwaffe und habe zudem die Absicht, damit Israel anzugreifen, gibt es nicht.

Zwar erlaubt das Völkerrecht präventive Militärschläge, um eine unmittelbare Bedrohung abzuwenden. Mit dieser Begründung war Russland auch am 24. Februar 2022 in den Krieg mit der Ukraine eingetreten. Ein Überfall auf die zuvor von Russland anerkannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk stand unmittelbar bevor. Der Beschuss des Donbass durch die ukrainische Armee hatte zuvor ebenso zugenommen wie die Verstöße gegen die völkerrechtlich verbindliche Minsker Vereinbarung, wie aus Unterlagen der OSZE hervorgeht. Das ist beim Überfall Israels auf Iran nicht der Fall. Eine erkennbare Absicht Irans, Israel zeitnah anzugreifen, gab es nicht. Israel hat Iran somit völkerrechtswidrig angegriffen.

Die Unterzeichner der Strafanzeige weisen daher auch darauf hin, dass die Aussagen von Merz in eklatantem Widerspruch zum Völkerrecht stehen. Die UN-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur friedlichen Beilegung ihrer internationalen Streitigkeiten.

Deutschland lässt allerdings immer deutlicher erkennen, dass es sich nicht mehr an die friedenspolitischen Grundsätze des Völkerrechts gebunden fühlt. Merz will Deutschland wieder zur stärksten Militärmacht in Europa machen. Substanzielle diplomatische Initiativen zur Regulierung von Konflikten sind aus Deutschland nicht zu vernehmen. Deutschland unterstützt sowohl die Ukraine als auch Israel mit Waffenlieferungen. Aufgrund der Unterstützung Israels ist daher ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe zum Völkermord gegen Deutschland anhängig. Die Ukraine begeht schwere Kriegsverbrechen und nutzt Terror als Mittel.

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