Am 7. Mai hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der Bundespolizei genehmigt, Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Den Polizisten werde die Zurückweisung auch dann erlaubt, wenn ein Schutzantrag in Deutschland gestellt werden soll.
Die neue deutsche Verfügung gilt in der EU als umstritten. Wie die Tagesschau berichtete, kündigte Dobrindt am Montag an, er werde gegenüber der EU-Kommission eine rechtliche Begründung für die Verschärfung des Asylrechts in Deutschland liefern.
Vorherige Regierungen hatten die Zurückweisungen von Asylantragstellern an deutschen Grenzen abgelehnt. Das Vorgehen sei mit europäischen Recht nicht zu vereinbaren. Mitgliedstaaten seien zumindest dazu verpflichtet, zu ermitteln, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig sei. Dobrindt will die Verschärfung an deutschen Grenzen vor der EU verteidigen.
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