Nachdem der Bundestag einer Grundgesetzänderung zugestimmt hat, hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Aushebelung der Schuldenbremse gegeben. Im Bundesrat sind die Landesregierungen vertreten.
Mit Zweidrittelmehrheit stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat dafür, Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem ist der Bundesregierung die Aufnahme von 500 Milliarden Euro neuer Schulden zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und für den Klimaschutz erlaubt.
Damit sind Beschränkungen für die Finanzierung der Rüstungsvorhaben, der Nachrichtendienste und der Internetüberwachung faktisch aufgehoben. Bei anderen, wie beispielsweise sozialen Vorhaben, muss die Schuldenbremse weiterhin eingehalten werden.
Nach der Zustimmung des Bundesrates muss nun noch der Bundespräsident zustimmen. Seine Zustimmung gilt als Formsache.
Die Änderung des Grundgesetzes ist umstritten. Die CDU, die im Wahlkampf damit geworben hat, im Sinne einer strengen Haushaltsdisziplin an der Schuldenbremse festzuhalten, hat mit den Stimmen der abgewählten Bundesregierung die Grundgesetzänderung durch den Bundestag gebracht. Eilanträge von AfD, BSW und FDP gegen das Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Den Vorschlag, die Einberufung des neuen Bundestages zu fordern, wies Die Linke zurück. Nach Auffassung von Rechtsexperten hätte dadurch die Abstimmung verhindert werden können. Die Linke argumentierte, sie sei zwar gegen die Aufrüstungspläne, werde aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mit der AfD stimmen.
Wie die Tageszeitung Junge Welt berichtete, haben die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, in denen Die Linke mit Regierungsverantwortung trägt, zuvor angekündigt, für die Grundgesetzänderung zu stimmen.
Die Aufrüstungspläne der Bundesregierung werden in Russland aufmerksam verfolgt. Dort weist man das als Begründung vorgebrachte Argument zurück, dass Russland plane, nach der Einnahme der Ukraine Länder der EU zu überfallen.
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