Ein abgelehnter, aber in Deutschland geduldeter afghanischer Asylbewerber soll seinen Mitbewohner, den 27-jährigen Landsmann Youssef N., letztes Jahr im September im sächsischen Aue getötet haben. Ihm wird darüber hinaus die Vergewaltigung des verwesenden Leichnams vorgeworfen. Das berichtet die Bild. Der mutmaßliche Täter Habib Rahman A. musste sich am Freitag in einem Totschlagprozess am Chemnitzer Landgericht verantworten.
Laut der Anklage haben sich die ungeheuerlichen Taten zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 8. und 12. September 2024 in der gemeinsamen Wohnung der Landsleute in der Wettiner Straße in Aue abgespielt. Der Täter habe das Opfer zunächst mit einem Messer mit einer 14,5-Zentimeter-Klinge und einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher erstochen. Damit soll der Täter 19 Mal in den Hals und den Kopf seines Opfers gestochen haben. Das Opfer verblutete laut Staatsanwalt Stephan Butzkies, da bei der Tat die "Halsschlagadern durchtrennt wurden".
Das weitere Geschehen beschreibt die Anklageschrift wie folgt:
"Nach dem Ableben des Geschädigten entkleidete der Angeschuldigte den Unterkörper des Leichnams und führte mehrfach analen Geschlechtsverkehr an dem weiter im Zimmer verbleibenden und zunehmend der Verwesung ausgesetzten Leichnam des Geschädigten durch."
Warum der Afghane seinen Mitbewohner tötete und wie oft er sich danach an dessen Leichnam verging, bleibt offen. Fest steht allerdings, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen: "Es stimmt alles, was in der Anklage steht", erklärte der mutmaßliche Täter mithilfe eines Dolmetschers. In der Gegend ist der Asylbewerber kein Unbekannter. Der Polizist, der die Wohnung nach der Tat betrat, wo er Täter und Opfer vorfand, war nicht einmal überrascht. Der Beamte berichtete:
"A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er hatte immer wieder Frauen belästigt. Dabei war das Alter egal: von 10 bis 70."
Zwischenzeitlich habe man den Afghanen sogar in die Psychiatrie gebracht. Dort sei er jedoch wieder entlassen worden. Der Beamte erklärte dazu: "Die sagten, er sei nicht geisteskrank, sondern er habe nur einen gesteigerten Sexualtrieb." Nun wird der deutsche Steuerzahler für die vermutlich lebenslange Haft des Täters in Deutschland zahlen dürfen. Der Prozess wird demnächst fortgesetzt.
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