Einem Medienbericht zufolge soll am nächsten Mittwoch erneut ein Flugzeug aus Pakistan in der Bundesrepublik ankommen. An Bord der vom Auswärtigen Amt gecharterten Maschine sollen sich laut einem Bericht des Springerblatts Bild 157 Afghanen befinden, die in Deutschland aufgenommen werden sollen. Allerdings befinden sich unter den einreisenden Personen nur zwei Ortskräfte mit insgesamt 13 Angehörigen, denen zuvor im Rahmen eines speziellen Aufnahmeprogramms von der Bundesregierung besonderer Schutz durch die Ausreise nach Deutschland zugesagt worden war.
Gemäß dem Bericht sei eine der beiden Ortskräfte in Afghanistan für die Bundeswehr, die andere Person für das Entwicklungshilfeministerium tätig gewesen. Die restlichen 142 Personen stammen demnach aus anderen "Aufnahmelinien" – etwas aus dem "Bundesaufnahmeprogramm" für "besonders gefährdete Personen". Zu diesen Personen zählen solche, die sich für die "Demokratie in Afghanistan" eingesetzt haben.
In dieser Legislaturperiode sind für das Aufnahmeprogramm 25 Millionen Euro eingeplant. Im Rahmen des Programms sind bisher knapp 36.000 Personen in die Bundesrepublik eingereist.
Ein Regierungsbeamter, der mit verschiedenen Aufnahmeprogrammen für Afghanen betraut sein soll, erklärte dem Bericht zufolge, er habe "erhebliche Zweifel" an der Identität und damit auch am Schutzbedürfnis von vielen der für den Flug nach Deutschland ausgewählten Afghanen:
"Die Auswahl der Personen ist völlig undurchsichtig, die Identität in vielen Fällen zweifelhaft oder sogar vollständig ungeklärt."
Als Beispiel führte er eine neunköpfige Familie an, deren Geburtsdaten in ihren Dokumenten "von den afghanischen Behörden vollkommen willkürlich eingetragen worden waren". Zudem soll ein Pärchen, dass sich als Ehepaar angemeldet hatte, als Beweis eine vermeintlich offizielle Heiratsurkunde vorgelegt haben. Diese stellte sich nach eingehender Prüfung offenbar als Fälschung heraus. Das Auswärtige Amt akzeptierte jedoch statt der benötigten Eheurkunde auch "eine chronologisch sortierte Fotosammlung, die die eheähnliche Beziehung der beiden Personen belegen sollte".
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