McDonald's entlässt "Transfrau" gegen Abfindung

Einen Konzern, der selbst gerne betont, wie woke er ist, wegen Diskriminierung zu verklagen, das hat was. Aber der Prozess eines libyschen Transgender vor dem Arbeitsgericht Berlin endete trotz gewogener Richterin wohl nicht so, wie der Kläger das erwartete.

Am Arbeitsgericht Berlin einigten sich ein 27-jähriger Libyer, der unter dem Künstlernamen "Kylie Devon" firmiert, und der Fast-Food-Konzern McDonald's auf eine Beendigung des Arbeitsvertrags bei sofortiger Freistellung und eine Abfindung. Der 27-Jährige, der 2017 als Flüchtling nach Deutschland kam und seit 2020 verlangt, als Frau behandelt zu werden, aber bisher weder eine entsprechende Änderung des Personenstands noch der Geschlechtsmerkmale vorgenommen hat, hatte seinem Arbeitgeber McDonald's vorgeworfen, ihn diskriminiert zu haben.

Angeblich hatte ihm im Dezember 2023 eine ältere muslimische Kollegin verwehrt, die Frauenumkleide zu nutzen. Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) soll sie gesagt haben, es sei ihr egal, wie er "obenrum" aussehe, denn untenrum sehe es anders aus. Die Geschäftsleitung habe ihn danach nicht angemessen unterstützt und ihm erklärt, man müsse die Gefühle anderer Mitarbeiter respektieren.

Eine Aussage, die der Konzern damit kontert, dass ihm die Filialleitung sehr wohl Lösungsvorschläge gemacht habe, sogar einen eigenen separaten Umkleideraum angeboten. Seit Dezember 2023 ist Devon jedenfalls wegen "Mobbings" krankgeschrieben, was ihn jedoch nicht davon abhielt, im Mai 2024 ein Video über eine Reise nach Brüssel zu posten. "Dorthin sei er von der Europäischen Kommission als Vertreter von 'Queens against Borders' eingeladen worden, um die arabische 'Trans-Community' zu repräsentieren", berichtete das Portal Frauenheldinnen. Bei dieser Gelegenheit ließ er sich auch mit dem parlamentarischen Staatssekretär Sven Lehmann von den Grünen fotografieren.

Das jetzige Verfahren vor dem Arbeitsgericht ging von Devon aus, der McDonald's wegen Diskriminierung verklagte. Die Vorsitzende Richterin Kerstin Miehe war ihm laut SZ auch sehr gewogen:

"'Wenn sich jemand tatsächlich als Frau identifiziert', führt die Richterin aus, dann stelle es eine 'diskriminierende Äußerung' dar, der Person die Weiblichkeit abzusprechen. Das sei keine Frage."

Dies, obwohl das Selbstbestimmungsgesetz, das die willkürliche Festlegung des eigenen Geschlechts ermöglicht, erst im April 2024, also Monate nach dem angeblichen Vorfall, verabschiedet wurde.

Einen Anspruch auf Schadenersatz, den der Kläger ursprünglich erhoben hatte, sah sie dennoch nicht. Denn dafür müsse nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber ein "feindliches Umfeld" geschaffen habe. Die reine Diskriminierung genüge nicht.

Die Vertreterin von McDonald's stellte die Geschichte völlig anders dar. Es habe eine Vereinbarung gegeben, dass jeder anklopft, ehe er eine Umkleide betritt, und Devon habe auch immer erklärt, sich wohlzufühlen. Er habe aber plötzlich Forderungen erhoben, und zwar in Höhe von 800.000 Euro für eine Eigentumswohnung, sei dann in Verhandlungen auf 200.000 Euro heruntergegangen, aber letztlich habe man die Gespräche abgebrochen.

Die Erwiderung durch Devons Anwältin lautete, die PR-Abteilung des Konzerns habe mehrfach versucht, ihn für ein Werbevideo zu gewinnen, in dem muslimische und Trans-Mitarbeiterinnen der Fastfoodkette fröhlich in der Umkleidekabine stehen ...

McDonald's hatte in den letzten Jahren in der Werbung betont, wie woke der Konzern sei, und Sondermenüs für Pride-Tage angeboten. Devon wiederum versucht seit Längerem, mit Musikvideos ins Geschäft zu kommen. Inzwischen fängt der Konzern allerdings an, sich von der Unterstützung von Transgender zu distanzieren.

Devon kann man auf jeden Fall den Geschäftssinn nicht absprechen; ein anderer Richter hätte in einer derartigen Konstellation durchaus auch einen Erpressungsversuch sehen können. So verließ er das Gericht mit einer Abfindung in Höhe von 16.500 Euro. Eine Abfindung ist die übliche Lösung, wenn eine Firma einen Beschäftigten loswerden will, aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung (wie eine Abmahnung) nicht gegeben sind.

Die Faustregel für Abfindungen lautet ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung; Devon war seit 2019 bei McDonald's beschäftigt. Damit liegt diese Abfindung zwar vermutlich etwas über dem Doppelten der Faustformel, aber letztlich sind beide Parteien damit gut davongekommen. Die Werbung, die der geschäftstüchtige Libyer auf diese Weise erhielt, ist weitaus mehr wert.

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