Attentäter von Magdeburg erhielt Gefährderansprache – per Brief

Der Attentäter von Magdeburg hatte von der Polizei eine Gefährderansprache erhalten, in der er aufgefordert wurde, Drohschreiben an Behörden zu unterlassen. Allerdings erfolgte diese nicht persönlich. Stattdessen wurde sie dem Mann aus Saudi-Arabien schriftlich zugestellt.

Der Attentäter von Magdeburg, Taleb A., erhielt Monate vor dem Anschlag eine Gefährderansprache von der Polizei Magdeburg. Das berichtet der MDR. Allerdings erfolgte diese nicht persönlich, sondern per Brief. Laut einem von dem Sender verbreiteten Screenshot hieß es in dem Schreiben:

"Am 21.08.2023 haben Sie eine Email an die Staatsanwaltschaft Köln versandt, in der Sie u. a. schrieben: 'Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden, um Gerechtigkeit wiederherzustellen.' Weiter behaupten Sie, dass Richter und Staatsanwälte in Deutschland korrupt sind. Sie werden hiermit aufgefordert, solche Schreiben zu unterlassen, vor allem das Androhen von Konsequenzen aufgrund von rechtsstaatlich vollzogenen Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft. Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit eindringlich aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Sie wurden am heutigen Tag ausdrücklich auf die Ihnen zustehenden Rechtsmittel hingewiesen."

Ein Sprecher der Polizei hatte am Sonnabend eingeräumt, dass man eine vor einem Jahr vorgesehene persönliche Gefährderansprache nicht durchführen konnte, weil man den Adressaten und späteren Attentäter nicht angetroffen habe. Unklar ist laut MDR, ob die schriftliche Ansprache nach diesem Versuch versendet wurde oder vorher. Voraussichtlich wird sich der Landtag von Sachsen-Anhalt am Montag mit dieser Frage befassen.

Gefährderansprachen können Polizeibehörden bei noch nicht straffällig gewordenen Personen vornehmen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme nahelegen, dass diese Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.

Bei dem Anschlag tötete Taleb A. am Freitagabend auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt fünf Menschen, 200 wurden verletzt, viele von ihnen schwer. A. war im Jahr 2006 aus Saudi-Arabien in die Bundesrepublik eingereist. Offenbar ohne die nötige fachliche Qualifikation, leitete er als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie drei Therapiestationen.

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