Wegen "Islam-Hass": Messer-Attentatsopfer Michael Stürzenberger zu Geldstrafe verurteilt

Michael Stürzenberger überlebte schwer verletzt den Mordanschlag eines Afghanen im Mai dieses Jahres. Anfang dieser Woche verurteilte das Hamburger Landgericht den Islamkritiker für Äußerungen, die er auf einer Kundgebung im Oktober 2020 in Hamburg getätigt hatte.

Am 31. Mai dieses Jahres wurde der Islamkritiker Michael Stürzenberger bei einer Infoveranstaltung in der Innenstadt von Mannheim von einem Afghanen brutal attackiert und durch Messerstiche im Gesicht und am Bein schwer verletzt. Rund ein halbes Jahr später verurteilte das Hamburger Landgericht Stürzenberger nun zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Zuvor war der Islamkritiker wegen "volksverhetzender" islamkritischer Äußerungen in der ersten Instanz im September 2022 zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Der 60-jährige Stürzenberger sollte als Redner auf einer islamkritischen Informationsveranstaltung auftreten, als ein 25-jähriger Flüchtling aus Afghanistan den Blogger mit einem Messer attackierte. Dieser überlebte den Angriff schwer verletzt; ein zu Hilfe geeilter Polizist wurde jedoch durch Messerstiche, die ihm der Attentäter im Nacken zufügte, brutal ermordet.

Die vorangegangene Verurteilung Stürzenbergers wurde laut dem Portal "Endstation Rechts" abgemildert, da es im vorherigen Verfahren zu "formalen Fehlern des Gerichts" gekommen war. Nach Beantragung der Revision musste neu verhandelt werden.

Stürzenbergers damalige Aussagen, die er in Anwesenheit zahlreicher Gegendemonstranten vortrug, wurde allerdings seitens des zuständigen Landgerichts Hamburg weiterhin als "volksverhetzend" angesehen. Das X-Profil "ÖRR-Blog" machte jedoch deutlich, dass es im unmittelbaren Vorfeld des Stürzenberger-Attentats immer wieder zu Drohungen gegenüber dem Islam-Kritiker gekommen ist:

Laut einem X-Beitrag des Portals "Endstation Rechts" kündigte Stürzenberger an, "vorerst auf keinen Kundgebungen aufzutreten". Zu dem aktuellen Verfahren heißt es:

"Die Staatsanwaltschaft hatte auf 120 Tagessätze zu je 40 Euro plädiert, das Gericht verurteilte den Münchner dann zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro, also einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Beide Parteien nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an."

Gegenüber dem Nachrichtenportal Nius erklärte der Verurteilte im Anschluss an das erstinstanzliche Urteil:

"Ich habe immer über den Politischen Islam gesprochen. Immer gesagt: Es geht nicht gegen Moslems. Ich habe ja schon vieles erlebt, doch das war total verrückt. Ich habe alles gezeigt, begründet, was ich differenziert gesagt habe. Ich war mir sicher, es gibt einen Freispruch. Für Islamkritiker kann der Knast ein Todesurteil sein."

Das Landgericht hatte bei der Urteilsfindung zu Wochenbeginn laut Nius-Informationen argumentiert, dass die Tat über vier Jahre zurückliegt und "Stürzenberger durch die lange Verfahrensdauer belastet war".

Zudem sei berücksichtigt worden, dass "die Äußerungen im Rahmen einer vierstündigen Veranstaltung gefallen sind, in der er persönlichen Kontakt auch mit Andersdenkenden suchte, er seit geraumer Zeit keine Vorträge mehr hält und er selber Opfer eines Attentates wurde".

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