Justizposse: Kritiker sollte höhere Strafe an Staat zahlen als syrischer Vergewaltiger an Opfer

Der Urteilsspruch in einem Vergewaltigungsfall im Jahr 2023 veranlasste einen Bürger zu einer persönlichen Stellungnahme beim zuständigen Gericht. Eine als "ehrverletzende" Beleidigung erkannte Textpassage führte dann wiederum zu einer höheren Geldstrafe für den Briefverfasser, als die des Täters.

Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker Innenstadt ein ihm unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte dann im März 2023 den syrischen Flüchtling zu einer Geld- und Bewährungsstrafe. Das Online-Portal Nius berichtet in einem Artikel über die persönliche Reaktion eines Bürgers, der den zuständigen Richter in einer E-Mail zum Urteilsspruch schriftlich attackierte. Es folgte ein Strafbefehl über 5.000 Euro, 2.000 Euro mehr als die zu verrichtende Strafsumme des Vergewaltigers an das junge Opfer.

Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen, da der zuständige Richter dem Angeklagten gegenüber feststellte, dass der Täter, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, "ja auf einem guten Weg" sei, in Deutschland "ein ganz normaler Mitbürger zu werden", so der Richter wörtlich am Ende der Verhandlung.

Der Nius-Artikel schildert nun den Verlauf nach Bekanntwerden des skandalösen Urteilsspruchs, der unmittelbaren persönlichen Reaktion eines Bürgers. Dazu heißt es:

"Weil er einen Richter in einer E-Mail als 'offenbar geistig gestört' bezeichnet hatte, sollte Paul S. (Name geändert) 5.000 Euro Strafe zahlen."

In dem der Nius-Redaktion vorliegenden Strafbefehl des zuständigen Amtsgerichts Wiesbaden heißt es wörtlich, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft "deshalb stattgegeben werde, weil die an den Richter adressierte E-Mail diesen in 'ehrverletzender Weise' als 'offenbar geistig gestört' bezeichnet hatte".

Dabei handelte es sich um den Vizepräsidenten des Amtsgerichts Osnabrück. Der Strafbefehl erfolgte mit einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen zu 100 Euro. Der Verteidiger des entsetzten Bürgers konnte nach Einspruch zumindest erreichen, dass die Geldstrafe auf ein Drittel reduziert wurde, jedoch blieb die Verurteilung dabei bestätigt.

Damit liegt die juristische Abmahnung, durch die Summe von rund 1.600 Euro, nur knapp unter den 3.000 Euro Schmerzensgeld des Vergewaltigers.

Zu dem skandalösen Richterspruch samt getätigter Einschätzungen bei der Verhandlung, berichtete die Bild-Zeitung im März des Vorjahres, dass der verbal attackierte Richter zudem feststellte, dass "die Intensität der Vergewaltigung aus rein rechtlicher Sicht 'am unteren Rand' gewesen sei".

Der Richter bewertete zudem, dass für den Vergewaltiger "ebenfalls spreche, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei". Der Angeklagte sei Bezug nehmend auf die finale Urteilsfindung "noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden".

Der Syrer wurde zudem auch "wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige" verurteilt, da er der 15-Jährigen ein Tütchen mit Cannabis übergeben hatte. Das Urteil legte fest, dass der Täter sich "seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern" darf.

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