Der nächste Termin steht: Vertrauensfrage von Kanzler Scholz erfolgt am 16. Dezember

Nun geht es Schlag auf Schlag im Regierungsviertel. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD im Bundestag haben sich darauf geeinigt, für den kommenden 23. Februar vorgezogene Bundestagswahlen anzusetzen. Wenig später wurde der Termin der seit Tagen eingeforderten Vertrauensfrage des Kanzlers bekannt gegeben.

Kanzler Olaf Scholz wird laut Informationen demnach zuvor am 11. Dezember im Bundestag den Antrag auf die Vertrauensfrage stellen.

Eine Abstimmung im Bundestag ist gesetzlich, laut Artikel 68 Paragraf 2 im Grundgesetz, frühestens 48 Stunden später möglich, dies aufgrund der festgelegten Zeitspanne zwischen Antrag und Abstimmung. Dazu heißt es weiter im Gesetzestext.

"Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt."

Der Bundestag entscheidet daher voraussichtlich am 16. Dezember über den Antrag von Scholz. Sollte dieser in der finalen Abstimmung das Vertrauen der Abgeordneten verlieren, könnte dann, wie schon angekündigt, am 23. Februar die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden.

Die Vorsitzenden der Unions- und SPD-Fraktion, Friedrich Merz und Rolf Mützenich, hätten sich demnach "in diesen Stunden" auf den Terminplan verständigt. Der damit vorläufig gewählte Ablauf der kommenden Wochen im politischen Berlin gestaltet sich laut einer ZDF-Zusammenfassung wie folgt:

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