Kanzler Olaf Scholz wird laut Informationen demnach zuvor am 11. Dezember im Bundestag den Antrag auf die Vertrauensfrage stellen.
Eine Abstimmung im Bundestag ist gesetzlich, laut Artikel 68 Paragraf 2 im Grundgesetz, frühestens 48 Stunden später möglich, dies aufgrund der festgelegten Zeitspanne zwischen Antrag und Abstimmung. Dazu heißt es weiter im Gesetzestext.
"Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt."
Der Bundestag entscheidet daher voraussichtlich am 16. Dezember über den Antrag von Scholz. Sollte dieser in der finalen Abstimmung das Vertrauen der Abgeordneten verlieren, könnte dann, wie schon angekündigt, am 23. Februar die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden.
Die Vorsitzenden der Unions- und SPD-Fraktion, Friedrich Merz und Rolf Mützenich, hätten sich demnach "in diesen Stunden" auf den Terminplan verständigt. Der damit vorläufig gewählte Ablauf der kommenden Wochen im politischen Berlin gestaltet sich laut einer ZDF-Zusammenfassung wie folgt:
- Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.
- Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun. Es wird erwartet, dass Steinmeier den Bundestag zum 27. Dezember auflöst.
- Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.
- Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin. Dann wird am 23. Februar 2025 ein neuer Bundestag gewählt.
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