Nach Hinrichtung: Bundesregierung schließt alle iranischen Generalkonsulate

Nach der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Djamshid Sharmahd folgt nun eine harte Reaktion aus Berlin. Die Schließung der Konsulate ist eine ungewöhnlich scharfe diplomatische Antwort. Zuletzt war man so gegen Russland nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 vorgegangen.

Nach der Hinrichtung des deutschen und iranischen Staatsbürgers Djamshid Sharmahd schließt Deutschland alle drei Generalkonsulate Irans. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock am Donnerstag mit. Betroffen sind die Konsulate in Frankfurt, Hamburg und München und damit gut 30 entsendete iranische Mitarbeiter der Konsulate. Die Botschaft Irans in Berlin bleibt dem Auswärtigen Amt zufolge geöffnet und ist weiter für die konsularische Betreuung der 300.000 Iraner in Deutschland zuständig. 

Baerbock beorderte bereits den deutschen Botschafter in Teheran zu Konsultationen nach Berlin. Teheran hat derzeit keinen Botschafter in Berlin akkreditiert, der Geschäftsträger wurde ins Auswärtige Amt einberufen.

Darüber hinaus will Deutschland sich für weitere Sanktionen gegen Iran auf EU-Ebene einsetzen, die sich gezielt gegen jene richten sollen, die an dem Prozess, der Haft und der Hinrichtung Sharmahds beteiligt gewesen sind. Details dazu gab es zunächst nicht.

Sharmahd wurde in der iranischen Hauptstadt Teheran geboren, wuchs aber in Deutschland auf und zog Anfang der 2000er-Jahre in die USA, wo er in einer iranischen Exil-Oppositionsgruppe aktiv war. Iran warf Sharmahd vor, verantwortlich für einen Terroranschlag in Iran zu sein. Der 69-Jährige wurde im Sommer 2020 während einer Reise nach Dubai in Iran verschleppt. Seitdem befand er sich in Isolationshaft.

Konkret legten ihm die Richter in Teheran die Planung und Anleitung von 23 terroristischen Anschlägen zur Last, von denen fünf zur Ausführung gelangt seien. Der schwerwiegendste von ihnen sei ein Bombenattentat auf eine Moschee in der Stadt Schiras im April 2008 gewesen, bei dem 14 Menschen getötet wurden.

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaatler so, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.

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