Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, wurde am Dienstag ins russische Außenministerium einbestellt, wo ihm der nachdrückliche Protest Russlands gegen die Einrichtung eines regionalen Hauptquartiers des NATO-Seekommandos in der ostdeutschen Stadt Rostock übermittelt wurde.
Wie das Ministerium bekannt gab, wurde dem Botschafter mitgeteilt, dass dieser Schritt der deutschen Behörden "eine Fortsetzung des Kurses der schleichenden Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs und der Militarisierung des Landes" sei. Das Ministerium wies in seinem Protest weiter darauf hin, dass Washington, Brüssel und Berlin sich darüber im Klaren sein müssen, dass die Ausweitung der militärischen Infrastruktur der NATO auf das Gebiet der ehemaligen DDR "äußerst negative Folgen haben wird und nicht ohne eine entsprechende Antwort der russischen Seite bleiben wird".
Die Errichtung des sogenannten Commander Task Force Baltic auf Basis des Einsatz- und Führungszentrums der deutschen Marine in Rostock wurde vergangene Woche durch einen Bericht der lokalen Ostsee Zeitung publik. Von dort aus sollen künftig alle Einsätze des NATO-Militärs in und über der Ostsee gesteuert werden.
Die russische Seite vertritt die Auffassung, dass dies gegen Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages aus dem Jahr 1990, der den Weg zur deutschen Einheit öffnete, verstößt. Der Vertrag verbietet für alle Zeiten die Stationierung ausländischer Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
In der Berichterstattung der Ostsee Zeitung hieß es noch ausdrücklich, dass "Soldaten aus allen Anrainer-Staaten" der Ostsee nach Rostock versetzt werden sollen. Nachdem zahlreich auf den möglichen Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag hingewiesen wurde, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, dass in Rostock nur deutsche Militärdienstleistungen für die anderen Mitgliedstaaten erbracht werden. Diese lebensfremde Ausrede scheint Moskau nicht überzeugt zu haben.
Mehr zum Thema - Neues NATO-Hauptquartier in Rostock: Völkerrechtswidriger Verstoß gegen Einigungsvertrag?