Der AfD-Politiker und EU-Abgeordnete Maximilian Krah lässt über seinen Rechtsanwalt dem umstrittenen, vom politischen und medialen Mainstream jedoch regelmäßig prämierten "Satiriker und Comedian" Jan Böhmermann eine offizielle Abmahnung zustellen. Krah bestätigte entsprechende Berichte in einem Artikel des Springer-Blatts Welt. Die in einem Podcast-Beitrag erhobenen Behauptungen Böhmermanns seien dem anwaltlichen Schreiben zufolge nicht zutreffend. Zudem habe Böhmermann Krah "vor Veröffentlichung der Podcast-Folge keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben".
Jan Böhmermann erzählt in der aktuellen Folge seines Podcasts "Fest und Flauschig" seinem Gesprächspartner demnach eine von Unwahrheiten gespickte Geschichte vom diesjährigen Oktoberfest. Diese seien mit diskreditierenden Inhalten über den "Ober-TikTok-Fascho" Maximilian Krah von der AfD versehen gewesen. Böhmermanns ARD-Kollegin Nicole Diekmann verhalf durch ein X-Posting, in dem sie auf die Podcast-Folge hinwies, den strittigen und aus ihrer Sicht "lustigen" Behauptungen zu einer noch breiteren Wahrnehmung. Krah reagierte am 10. Oktober wiederum via X:
"200 Flaschen Champagner – und alles Lüge!"
Unter Bezugnahme auf einen Artikel der Welt erklärte Krah zwei Tage später:
"Gegen die falschen Darstellungen von Jan Böhmermann und Nicole Diekmann wehre ich mich. Man soll nicht alles hinnehmen – zumal nicht bei öffentlich bezahlten Irgendwas-mit-Medien!"
Der Welt-Artikel fasst die Ereignisse infolge der Podcast-Folge zusammen und schrieb über Böhmermanns Reaktion auf den Vorwurf der Verbreitung von Unwahrheiten:
"Zahlreiche Medien griffen die Story auf, und als Krah sie dementierte, wurde weiter recherchiert und nach Zeugen gesucht. Böhmermann ergänzte die Podcast-Folge inzwischen mehrfach um aktuelle Entwicklungen, hielt bis zuletzt – nach erneuter Rücksprache mit dem angeblichen Zuhörer – weiter an der Richtigkeit der Geschichte fest."
Da der Spotify-Podcast-Award-Gewinner 2024 auch weiterhin nicht von seiner Darstellung abrücken will, verschickte nun "ein Rechtsanwalt am Freitag im Auftrag von Krah eine Abmahnung an Böhmermann". Über deren Inhalt berichtet die Welt:
"Darin heißt es: 'Die Behauptung, dass unser Mandant 200 Flaschen Champagner in der Käfer Wiesn-Schänke bestellt habe, trifft nicht zu. Es kann damit denklogisch auch nicht stimmen, dass Herr Käfer diese Bestellung storniert habe.' … Dass seine Darstellung unzutreffend sei, wisse Böhmermann mittlerweile. Anstatt die Verbreitung zu unterlassen, würde er die Aktualisierungen seiner Podcast-Folge aber dazu missbrauchen, 'unseren Mandanten weiter zu diffamieren, herabzusetzen und zu beschimpfen'."
In dem Schreiben wird der Moderator daher aufgefordert, "bis Montagabend eine Unterlassungserklärung ab[zu]geben, in seine nächste Podcast-Folge eine Gegendarstellung von Krah ein[zu]bauen und die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von rund 2.000 Euro [zu] zahlen". Sollte sich Böhmermann weigern, "werde Krah vor Gericht ziehen".
Eine gleichlautende Abmahnung ließ Krah laut Welt über seinen Anwalt zudem an die ARD-Journalistin Nicole Diekmann versenden.
Die letzten beiden juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht endeten für den ZDF-Moderator Böhmermann ungewohnt mit klaren Niederlagen. Im Juli dieses Jahres unterlag der Moderator im Streit gegen einen sächsischen Imker. Das juristische Nachrichtenportal Legal Tribune Online berichtete zu diesem Streitfall:
"Imker Rico Heinzig bewarb seinen Honig mit dem Konterfei von Jan Böhmermann, nachdem dieser ihn im Fernsehen durch den Kakao gezogen hatte. Böhmermann ging gerichtlich dagegen vor, unterlag nun aber auch in zweiter Instanz."
Schwerwiegender in seiner öffentlichen Bedeutung verläuft der Prozess in der Causa Arne Schönbohm, bei dem es auch um mögliche Kontakte Böhmermanns ins Innenministerium von Nancy Faeser geht. Das Münchner Landgericht schloss sich im September der Argumentation von Schönbohms Anwälten an. Der infolge von zunächst umstrittenen Behauptungen Böhmermanns von Innenministerin Faeser (SPD) geschasste ehemalige Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warf dem ZDF Falschberichterstattung vor. Das Landgericht stellte im Zuge der Verhandlung fest, dass die von Jan Böhmermann und seinem Magazin Royale erhobenen Vorwürfe gegen Schönbohm nachweislich falsch waren.
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