Generalbundesanwalt verneint Strafbarkeit deutscher Waffenlieferungen an Israel

Im Februar stellten Anwälte einiger Friedensaktivisten Strafanzeige gegen deutsche Regierungsvertreter wegen "Beihilfe" zu Israels Völkermord in Gaza. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestätigt diesen Vorwurf jedoch nicht.

Seit die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen bekannt wurden, wurden zahlreiche Klagen und Anzeigen gegen die Bundesregierung eingereicht. Viele Friedensaktivisten und deutsche Anwälte verlangen den Stopp von Militärexporten nach Israel.

Obwohl die deutsche Bundesregierung nach den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober mit einer demonstrativen Verzehnfachung der Rüstungslieferungen an Israel Beihilfe zur völkerrechtswidrigen Kriegsführung Israels geleistet hat, sieht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof darin keine Beihilfe zum Kriegsverbrechen (Völkerstraftat).

In einem Schreiben an die Anwälte des Politikers und Publizisten Jürgen Todenhöfer, lehnt der Generalbundesanwalt es "mangels Anfangsverdachts" ausdrücklich ab, gegen die Mitglieder des Bundessicherheitsrates der Bundesregierung auch nur zu "ermitteln". Die deutschen Rüstungs- und Waffenlieferungen seien keine Beihilfe zu Kriegsverbrechen. So lautete die Antwort des Generalbundesanwalts auf die gemeinsame Strafanzeige des Deutsch-Palästinensers K. Alastal aus Bochum, der im Gaza-Krieg etliche Familienmitglieder verloren hat, und Todenhöfers gegen die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung.

Bereits im Februar stellten Anwälte einiger Friedensaktivisten Strafanzeige gegen deutsche Regierungsvertreter, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wegen "Beihilfe" zu Israels Völkermord in Gaza.

Die Generalbundesanwaltschaft, Vorzeigebehörde der deutschen Justiz, macht es sich nun sehr einfach, indem sie selbst einen "Anfangsverdacht" ablehnt und sich weigert, zu "ermitteln". Wenn im Fall der verzehnfachten und ausdrücklich "prioritär bearbeiteten" deutschen Rüstungslieferungen an Israel kein "Anfangsverdacht" der Beihilfe vorliegt, dann stellt sich die Frage, wie der Generalstaatsanwalt einen Anfangsverdacht definiert.

Die Bundesregierung verstößt tatsächlich mit den Waffenlieferungen und Unterstützungsleistungen gegen Auflagen des deutschen Kriegswaffenkontrollgesetzes. Danach dürfen Waffenexporte nicht genehmigt werden, wenn der Empfängerstaat, in diesem Fall Israel, damit gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstößt.

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete am Mittwoch, dass Deutschland seine Waffenexporte nach Israel einstelle, woraufhin die Bundesregierung prompt dementiert: "Es gibt keinerlei deutschen Waffenexport-Boykott gegenüber Israel."

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