Die Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Verdachts der Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens in einem Schwimmbad gegen einen 15-jährigen Syrer. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters gegenüber dem Springerblatt Welt. Zuerst hatten die Braunschweiger Zeitung und das Portal regionalHeute über das mutmaßliche Verbrechen berichtet.
Der Vorfall in der Braunschweiger Wasserwelt ereignete sich demnach bereits am 10. August. Der Oberstaatsanwalt beschrieb ihn gegenüber der Welt so:
"Das spätere Opfer befand sich mit Freundinnen im Schwimmbad und wurde dort im Wasser von dem 15-Jährigen und dessen Freund belästigt."
Wolters gebrauchte den Begriff der "sexuellen Belästigung". Die mutmaßliche Vergewaltigung der 12-Jährigen durch den 15-Jährigen soll dann in der Umkleidekabine erfolgt sein. Viel mehr ist über das mutmaßliche Verbrechen noch nicht bekannt. Die Braunschweiger Zeitung zitiert einen Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft mit dieser Aussage:
"Die weiteren Hintergründe, insbesondere der genaue Geschehensablauf, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Es stehen insbesondere noch Spurenabgleiche aus. Die Ermittlungen befinden sich, auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, noch relativ am Anfang."
Dagegen ist bekannt, was nach der mutmaßlichen Vergewaltigung geschah. Eine Sprecherin der Braunschweiger Polizei sagte der Welt:
"Ein Mitarbeiter des Bades alarmierte die Polizei, nachdem das mutmaßlich geschädigte Mädchen sich an ihn gewendet hatte."
Die Beamten hätten von Zeugen Hinweise zum Beschuldigten erhalten und so den jugendlichen Verdächtigen noch auf dem Gelände des Bades stellen können. Die Beamten hätten die Personalien des Syrers und die des Opfers sowie zwei ihrer Freundinnen aufgenommen. Zu dem Einsatz seien zehn Beamte in fünf Einsatzfahrzeugen ausgerückt. Weitere Maßnahmen gegen den mutmaßlichen Täter erfolgten demnach nicht.
Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet, habe die Polizei den Vorfall der Öffentlichkeit gegenüber zunächst verschwiegen, angeblich aus Rücksicht auf das jugendliche Alter des Opfers. Erst als ein Leser die Zeitung auf den Vorfall aufmerksam machte und diese bei den Behörden nachfragte, wurden die Ermittlungen bestätigt.
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