Falsches Gendern "Angriff auf Menschenwürde" – Nius-Chef Reichelt scheitert vor Gericht

Das Nachrichtenportal Nius hat mehrfach über den Fall einer Trans-Person berichtet, die Mitglied in einem Fitness-Studio für Frauen werden wollte. Nius hat die Person durchgehend als Mann bezeichnet. Das verletzt die Menschenwürde, urteilte jetzt ein Gericht.

Das Frankfurter Landgericht untersagt dem Nachrichtenportal Nius des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt das Missgendern. Eine Person, die sich selbst als Frau sieht, genetisch jedoch ein Mann ist, und sich zwar täglich weibliche Hormone zuführt, jedoch die operative Angleichung nicht vollzogen und damit männliche Genitalien hat, wollte Mitglied in einem Frauenfitness-Studio werden. Der Betreiber des Studios hat das abgelehnt. Der Vorfall fand sein Echo in den Medien. Auch Nius berichtete mehrfach, bezeichnete dabei die Person durchgehend als Mann. Das Gericht erkannte darin einen Angriff auf die Menschenwürde.

"Die Bezeichnung einer Frau als Mann und die Verwendung des männlichen Geschlechts bzw. Pronomens in Bezug auf eine Frau stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einen Angriff auf ihre Menschenwürde dar", begründet das Gericht seine Entscheidung, Nius in einem Eilbeschluss die männliche Bezeichnung zur Beschreibung der Person zu verbieten.

Julian Reichelt hat auf dem Kurznachrichtendienst X die Entscheidung kommentiert. Das Landgericht Frankfurt sei bestrebt, als totalitäres Gericht des Grauens in die deutsche Geschichte einzugehen. Man dürfe einen Mann nicht mehr einen Mann nennen. Vergewaltiger würden in Frauengefängnisse gehen, perverse Männer neben kleinen Mädchen in öffentlichen Bädern duschen, prognostiziert Reichelt für die Zukunft.

Gescheitert ist jedoch der Antrag, Nius die Aussage zu untersagen, dass in Sportstudios für Frauen nur Frauen mit dem Geburtseintrag "weiblich" Zugang haben sollen. Dabei handele es sich um eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auch die Verwendung des Wortes "Mit-Glied-schaft" sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Tatsächlich wurde mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Zudem ist eine Klagewelle zu erwarten, weil sich nicht vollständig angeglichene Trans-Frauen Zugang zu Einrichtungen verschaffen wollen, die genetischen Frauen vorbehalten sind. In der Regel sehen genetische Frauen in operativ angeglichenen Trans-Frauen Männer und lehnen deren Präsenz in beispielsweise Umkleideräumen und gemeinsamen Duschen mehrheitlich ab. 

Gegen Bild-Chef Julian Reichelt leitete der Springer-Verlag im Jahr 2021 ein Compliance-Verfahren ein, in dessen Folge sich der Springer Verlag von Reichelt trennte, weil er "Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt" hat. Im Jahr 2022 reichte eine ehemalige Bild-Mitarbeiterin Klage wegen sexueller Belästigung ein. 

Reichelt gründete nach seiner Trennung von Springer die Nachrichtenplattform Nius

Mehr zum Thema – Bundesverfassungsgericht gibt Reichelt recht und stärkt Meinungsfreiheit