Gerichtsbeschluss: Thüringer AfD muss Spiegel und Bild Zugang zur Wahlparty gewähren

Am 1. September entscheiden die Bürger in Thüringen, ob die Mainstreammedien mit den ersten Hochrechnungen in Schnappatmung verfallen. Die AfD Thüringen hatte "aus Platzgründen" an die Journalisten mehrerer deutscher "Leitmedien" keine Einladungen zu ihrer Wahlparty verschickt. Der Klage mehrerer Medien gab ein Gericht nun statt.

Das Magazin Der Spiegel, die Springer-Produkte Bild und Welt sowie die Berliner Tageszeitung taz haben Mitte dieser Woche beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt. Dem Antrag war eine Mitteilung der Partei vorausgegangen, in der die Organisatoren der Wahlparty am 1. September angaben, dass die Räumlichkeiten nicht ausreichend Platz für alle Journalisten böten. In diesem faktischen Ausschluss von der Veranstaltung sahen die nicht eingeladenen Medienhäuser "eine erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit". Durch einen Beschluss des Landgerichts Erfurt erzwangen sich die Journalisten nun Zugang zu der Wahlparty.

Bereits seit Jahresbeginn steht insbesondere die AfD-Thüringen mit ihrem Spitzenkandidaten Björn Höcke im Fokus einer oft diskreditierenden und manipulativen Berichterstattung durch diese Medien. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen am 1. September titelt etwa der Berliner Tagesspiegel am 23. August:

"'Gefahr für den Rechtsstaat': Göring-Eckardt warnt vor Wahlsieg der AfD in Thüringen."

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warnte junge AfD-Wähler in einem aktuellen X-Video zudem davor, dass ein AfD-Wahlerfolg "deiner Oma die Schlagersendung wegnehmen" möchte.

Anfang des Monats mutmaßte das Magazin Der Spiegel: "Was die AfD in Thüringen und Sachsen anrichten könnte". Die Bild-Zeitung nannte die guten Umfragewerte der thüringischen AfD einen "Höcke-Schock". 

Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller gab zum Wochenbeginn einen Parteibeschluss bekannt, wonach nur einer ausgesuchten Anzahl von Medienvertretern auf der Wahlparty am 1. September Einlass gewährt werden könne:

"Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen."

Keine Akkreditierungsbestätigung haben demnach Mitarbeiter mehrerer Medienhäuser erhalten, darunter die vier oben genannten Redaktionen. Diese reichten daraufhin mehrere Klagen beim Landgericht Erfurt ein. Der Deutschlandfunk meldet nach dem Gerichtsbeschluss:

"AfD muss Medienvertreter zur Wahlparty nach Thüringen-Wahl zulassen. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor. Dort hatten mehrere Medienhäuser einen Eilantrag gestellt."

Laut dem Artikel klagte auch das SPD-nahe RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) auf Einlass. Auch die Spiegel-Redaktion kritisierte den mutmaßlichen Versuch einer "Einschränkung der Pressefreiheit":

"Kritischer Journalismus, wie ihn die betroffenen Medien betrieben, werde von der AfD seit langem regelmäßig behindert. Man wolle die Rechtslage auch für künftige Fälle klären lassen."

Das Onlinemagazin Legal Tribune Online ergänzt zum vorläufigen Gerichtsbeschluss, dass dieser "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" dem thüringischen AfD-Vorstand "ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft", androhe.

Wo genau die zentrale Wahlparty der AfD-Thüringen stattfindet, "hält die Partei nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen noch geheim", so die Bild-Zeitung. Diese nachvollziehbare Strategie bezeichnet die Zeitung dennoch als "brisant". Einer "Sonntagsumfrage" vom 23. August zufolge liegt die AfD mit 30 Prozent Zustimmung weiterhin auf Platz 1. Die Grünen wären mit rund vier Prozent nicht mehr im Landtag vertreten.

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