"Böse Klatsche": Faeser nach "Compact"-Niederlage in der Kritik

Das Verbot des Compact-Magazins ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wenigstens vorläufig gescheitert. Nun gibt es Kritik an der verantwortlichen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, auch aus den Reihen der Ampelkoalition.

Die umstrittene Bundesinnenministerin Nancy Faeser steht nach dem zumindest vorläufig gescheiterten Verbot des Magazins Compact in der Kritik. 

Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, sagte dem Springerblatt Welt:

"Das Versagen der Bundesregierung trägt mal wieder die Handschrift von Nancy Faeser."

Faeser hätte die alte Weisheit beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe. So habe sie dem "Kampf gegen den Rechtsextremismus" einen "Bärendienst erwiesen". Weiter sagte Frei:

"Frau Faeser sollte verstehen, dass der Zweck im Rechtsstaat nicht alle Mittel heiligt. Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist. Eindeutig eine Schlappe für Nancy Faeser, die wieder einmal nicht geliefert hat."

Selbst die FDP, die mit Faesers SPD und den Grünen in der Ampelkoalition regiert, kritisierte die Ministerin scharf. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle nannte den Gerichtsentscheid gegenüber dem Spiegel "peinlich für das Bundesinnenministerium". Das Compact-Netzwerk könne sich nun als Opfer darstellen.

Wolfgang Kubicki, stellvertretender Vorsitzender der FDP, sagte ebenfalls dem Spiegel, Faeser habe bei der Verbotsentscheidung vorschnell gehandelt: 

"Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums wiederherzustellen, mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Das Magazin kann nun bis zur Entscheidung im Hauptverfahren weiter erscheinen.

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