Nach Haftbefehl gegen Ukrainer: BSW fordert Erklärung des Generalbundesanwalts zu Nord Stream

Die Bundesanwaltschaft hat wegen der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines einen Haftbefehl ausgestellt. Das BSW fordert, dass sich die Behörde vor dem Bundestag erklärt. Sollte tatsächlich Kiew hinter den Anschlägen stecken, müssten "alle militärischen Hilfen infrage gestellt werden."

Nach den Berichten über einen von der Bundesanwaltschaft ausgestellten Haftbefehl gegen einen Ukrainer wegen der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine Stellungnahme von Generalbundesanwalt Jens Rommel im Bundestag gefordert.

Der stellvertretende Vorsitzende der BSW-Gruppe im Bundestag, Klaus Ernst, sprach gegenüber dem Tagesspiegel von einem "himmelschreienden Skandal. Der Generalbundesanwalt müsse endlich die Abgeordneten informieren:

"Wir erwarten, dass Generalbundesanwalt Rommel den Innenausschuss des Bundestages so schnell wie möglich informiert, endlich alle Fakten auf den Tisch legt. Es ist ein himmelschreiender Skandal, dass die Justiz zwei Jahre lang angeblich im Dunkeln tappt und auch den Abgeordneten jede Information verweigert wurde."

Ernst weiter:

"Wenn ein russischer Agent in Berlin einen Kaffee trinkt, wenn es einen Hackerangriff gibt, werden wir nach zehn Minuten informiert, wer es war, auch wenn die Faktenlage dünn ist."

Es seien offenbar Informationen zurückgehalten worden, so der Abgeordnete. Dabei liege der Verdacht nahe, dass die deutschen Behörden "so zugeknöpft" seien, "weil es Hinweise auf die Ukraine gibt. Es wäre ein Skandal, wenn Staatsraison dazu führt, dass Spuren in die Ukraine ignoriert und Ermittlungsergebnisse zurückgehalten wurden."

Die Anschläge auf die Pipelines könnten "nicht von einem Privatmann oder Stammtischbrüdern organisiert worden sein, da steht ein Staat dahinter." Das müsse Folgen haben:

"Wenn die Ukraine einen Terroranschlag gegen unsere Infrastruktur organisiert hat, müssen sofort alle militärischen Hilfen infrage gestellt werden."

Auch für das Verhältnis zu Polen forderte Ernst Konsequenzen. Wenn Polen die Festnahme des verdächtigten Ukrainers tatsächlich verhindert haben sollte, müsse die Bundesregierung dies mit der polnischen Regierung klären: 

"Es wirft ein seltsames Bild auf die Zusammenarbeit der NATO-Staaten, sollte sich der Vorwurf erhärten."

Am Mittwochmorgen war berichtet worden, dass der Generalbundesanwalt einen ersten Haftbefehl gegen einen Ukrainer erwirkt habe. Zwei weitere Ukrainer sollen als tatverdächtig gelten. Die Staatsanwaltschaft verfolgt laut dem ARD-Bericht die Spur der Segeljacht "Andromeda" weiter.

Mit einem gemieteten Segelboot soll eine sechsköpfige Gruppe von Ukrainern Sprengsätze an den in 70 Metern Tiefe verlaufenden Pipeline-Strängen angebracht und gezündet haben. Experten halten diese Darstellung für zweifelhaft.

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