Terroranschlag auf Nord Stream: Generalbundesanwalt erwirkt ersten Haftbefehl

Generalbundesanwalt Rommel erwirkte im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf Nord Stream einen ersten Haftbefehl. Bei dem Gesuchten handelt es sich um einen Ukrainer, der sich in Polen aufhalten soll. Seiner Verhaftung konnte er sich entziehen. Russland wird weiterhin nicht beteiligt.

Knapp zwei Jahre nach dem Terroranschlag auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream hat Generalbundesanwalt Rommel einen ersten Haftbefehl erwirkt. Bei dem Gesuchten handelt es sich laut Informationen von ARDSZ und Die Zeit um einen in Polen lebenden Ukrainer, der sich allerdings seiner Verhaftung entziehen konnte. Sicherheitskreise berichten, der Verdächtige sei womöglich gewarnt worden.

Fragen dazu ließ die Generalbundesanwaltschaft bisher unbeantwortet. Bekannt ist nur, dass zwei weitere Personen als tatverdächtig gelten. Beide sollen die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen.

Russische Behörden sind demnach von den Ermittlungen weiter ausgeschlossen. Der angebliche Ermittlungserfolg sei einem ausländischen Nachrichtendienst geschuldet, schreibt die ARD. Die Staatsanwaltschaft verfolge demnach die Spur der Segeljacht "Andromeda" weiter. Mit einem gemieteten Segelboot soll eine sechsköpfige Gruppe von Ukrainern Sprengsätze an den in 70 Metern Tiefe verlaufenden Pipeline-Strängen angebracht und gezündet haben.

Experten halten das für technisch unmöglich. Das Boot sei zu klein für den Transport von mehreren Hundert Kilogramm Sprengstoff und die notwendige Taucherausrüstung, die Operationen in 70 Meter Tiefe erforderlich macht. 

Die von Pulitzer-Preisträger Seymour Hersh gelegte Spur wird von der Staatsanwaltschaft demnach nicht weiter verfolgt. Mit Bezug auf eine Quelle im Umfeld von US-Präsident Joe Biden beschuldigte Hersh das Weiße Haus, den Anschlag in Auftrag gegeben zu haben. Der Journalist wurde dafür von deutschen Medien mit einer Schmutzkampagne überzogen. 

Schweden und Dänemark stellten ihre Ermittlungen zu Nord Stream bereits ohne Ergebnis ein. Ob der jetzt ausgestellte Haftbefehl ein PR-Schachzug des Generalbundesanwalts ist, um den Vorwürfen ausbleibender Ermittlungsergebnisse zuvorzukommen, die angesichts des zweiten Jahrestages des Anschlags auf Nord Stream zu erwarten waren, wird sich zeigen. 

Am 28. September 2022 wurde auf die in der Ostsee verlaufende Pipeline Nord Stream ein Terroranschlag verübt, der bis heute nicht aufgeklärt ist. Dabei wurden drei der vier Stränge der Pipeline zerstört. Das Angebot, über den letzten intakt geblieben Strang Deutschland weiterhin mit Gas zu versorgen, wird von der Bundesregierung abgelehnt. Deutschland bezieht weiterhin Pipeline-Gas aus Russland über die Transgas-Pipeline, die durch die Ukraine führt. Der Vertrag zur Durchleitung läuft indes Ende des Jahres aus und die Ukraine hat angekündigt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.

Für den Wirtschaftsstandort Deutschland war der Bezug von russischem Pipeline-Gas ein Wettbewerbsvorteil. Mit dem Verzicht auf russische Energieträger hat die Bundesrepublik diesen Vorteil verloren. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft hinkt inzwischen den Entwicklungen in anderen Ländern weit hinterher. 

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