Gericht brummt Rentner 900 Euro Strafe für das Teilen eines Facebook-Beitrags auf

Gründe, deutsche Politiker mit unfreundlichen Attributen zu belegen, gibt es viele. Allerdings wird das inzwischen auch in der Zweitverwertung teuer, wie ein neues Urteil des Amtsgerichts Biberach zeigt.

Ein geteilter, also von einer anderen Person erstellter Beitrag auf Facebook aus dem März 2023 kostet nun einen 69-jährigen Biberacher 900 Euro Geldstrafe. Warum? In diesem Beitrag war ein an das Filmplakat des Klassikers "Der Pate" angelehntes Bild zu sehen, das diverse deutsche Politiker zeigte und sie als "respektlos", "unfähig", "ehrlos" und "habgierig" bezeichnete. Außerdem wurden sie, oder mindestens einer davon, auch "Lügner" genannt. Aussagen, die man über seine Nachbarn oder Bekannten straffrei tätigen darf, vor denen aber Politiker seit einiger Zeit besonders geschützt werden.

In diesen Bezeichnungen sah der Richter eine Überschreitung der freien Meinungsäußerung.

Das Verfahren ausgelöst hat die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, die das Bundeskriminalamt betreibt, und auf der seit Eröffnung des Portals 23.000 Meldungen eingegangen sind. Diese wurden dort zu 84 Prozent als strafrechtlich relevant bewertet. Schon allein daran lässt sich erkennen, wie sehr die strafrechtliche Verfolgung von Meinungsäußerungen fortgeschritten ist – früher hätte sich eine örtliche Polizeidienststelle mit solchen Dingen befasst, das BKA hatte andere Aufgaben.

Nun hat die Tätigkeit dieser Abteilung erfolgreich die Verurteilung eines 69-jährigen Rentners herbeigeführt, indem sie ihn wegen der Übernahme eines Beitrags verfolgte, zu dessen nun zur Beleidigung erklärten Aussagen vermutlich mindestens jedem zweiten Deutschen einleuchtende Beispiele einfielen.

Rekordhalterin im Beleidigtsein ist übrigens die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie stellt pro Monat rund 250 Strafanzeigen.  

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