Aufgrund einer Datenpanne konnte auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts mit Sitz in Karlsruhe, Baden-Württemberg, das mit Spannung für heute erwartete Urteil zur Klage der CSU, gegen eine beabsichtigte Wahlrechtsreform im Deutschen Bundestag, eingesehen werden. So heißt es in dem Text, dass das Gericht wohl das neu anvisierte Wahlrecht in Teilen aufhebt. Die Richter halten die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel demnach "für unvereinbar mit dem Grundgesetz". Kleinstparteien wird damit weiterhin die Chance gegeben, auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen zu können.
Im März 2023 debattierte der Deutsche Bundestag zum Thema der beabsichtigen Reform, einer Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 Abgeordneten auf 630 Abgeordnete. Geplant ist dabei die Abschaffung von Ausgleichs- und Überhangmandaten wie auch der Regelung, nach der eine Partei, die an der Fünfprozenthürde scheitert, trotzdem mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen kann.
Das nun gestern durch die Panne früh- und kurzzeitig einlesbare Urteil erklärt, dass die Verfassungsrichterinnen und -richter die beabsichtigte Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel "für unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären.
Bis zu einer finalen Neuregelung solle laut dem Urteil die Grundmandatsklausel vorerst weiterhin gelten. Die Partei Die Linke gelangte nach der Bundestagswahl 2021 nur aufgrund dieser existierenden Regelung in Fraktionsstärke in den Bundestag.
Der Schritt zu der anvisierten Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Das Urteil wird voraussichtlich am Vormittag offiziell verkündet.
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