Heute ließ das Bundesinnenministerium das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verbieten. In mehreren Bundesländern fanden seit den frühen Morgenstunden Razzien statt (RT DE berichtete).
Erst in der vergangenen Woche hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) von sich reden gemacht, als sie Hausdurchsuchungen beim Magazin Compact und dessen Mitarbeitern angeordnet hatte (RT DE berichtete).
Heute blieb es allerdings nicht bei dem rigiden Vorgehen gegen islamische Einrichtungen. Nach verschiedenen Medienberichten unterlief dem Faeser-Ministerium im Verfolgungseifer ein peinlicher Schnitzer. So hatte das Innenministerium nicht nur beim IZH zugeschlagen, sondern auch beim französischen Luxuskonzern Chanel, der eine durchaus dominierende Stellung im betreffenden Marktsegment einnimmt. So ließ das Innenministerium auch den YouTube-Kanal der Luxusmarke Chanel sperren. Bis in die Mittagsstunden war der Kanal der Edelmarke nicht erreichbar.
Nicht bekannt ist, inwieweit noch vorhandene Reste eines früheren antikapitalistischen Affekts seitens der Ministerin, die sich bekanntlich selbst der politischen Linken zuordnet, den behördlichen Maßnahmen zugrundelagen. Doch macht es eher nicht den Anschein, als ob die klassenkämpferischen Pferde mit Faeser durchgegangen sein könnten.
Eher scheint diesmal der bürokratische Schlendrian die Falschen getroffen zu haben. Hingegen scheint das Verbot von Compact nicht ohne kräftig nachhelfendes Fingieren zustandegekommen zu sein. Wie auch immer: Das bundesweite Verbot des IZH gemäß Beobachtung durch den "Verfassungsschutz" und Listung im Bundesanzeiger enthielt einen kleinen, wenn auch folgenreichen Fehler. So waren, wie RTL berichtete, auch die Internetadressen aller Teilorganisationen der islamischen Vereinigung im Bundesanzeiger aufgeführt, weshalb auch sie verboten und abgeschaltet werden sollten.
Aufgrund eines Schreibfehlers war auch der Web-Auftritt der Mode- und Parfüm-Marke Chanel aus Frankreich in das Visier der staatlichen Verfolger geraten. Mindestens bis heute Mittag sei das entsprechende Schreiben online gewesen – und daher das Aufrufen des Youtube-Kanals von Chanel blockiert worden.
Auf eine Anfrage des Senders habe das Innenministerium folgendermaßen geantwortet:
"Der von Ihnen genannte Link ist aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen worden. Das BMI steht bereits in Kontakt mit dem Bundesanzeiger, um schnellstmöglich eine Korrektur zu erreichen (keine Neu-Veröffentlichung)."
Immerhin müsse der Parfüm-Hersteller nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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