Nicht nur die "Enthüller" von Correctiv oder die Faktenchecker der Tagesschau, auch jene der Deutschen Presse-Agentur (dpa) werden öfter bei Falschdarstellungen erwischt.
Das Landgericht Hamburg hat ihnen nun untersagt, einen Artikel von Achse des Guten weiterhin in sozialen Netzwerken mit der Anmerkung zu versehen: "Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft."
Der Originalartikel, vor dem auf diese Weise gewarnt wurde, ist nur wenige Zeilen lang und besteht vor allem in einem Link auf Informationen des Umweltbundesamtes, was schon die Überschrift entsprechend ankündigte: "Zu Hochwassern fragen Sie das Umweltbundesamt". Auslöser dieser Kommentierung war vermutlich, dass die Daten hinter diesem Link nicht mit der Behauptung von Klimaschützern und Politikern zusammenpassen, wegen des Klimawandels käme es zu mehr und schwereren Hochwassern.
Dieser Artikel erschien am 04.06.2020, also zu einem Zeitpunkt, als die Tätigkeit dieser "Faktenchecker" bei weitem noch nicht den Umfang hatte, den sie heute hat. Es ist also einer der ersten Fälle in diesem Zusammenhang, der entschieden wurde; als Entscheidung eines Landgerichts allerdings noch nicht auf einer Ebene, auf der es als Grundsatzurteil betrachtet werden könnte.
Die dpa erhielt zuletzt eine Million Euro aus Steuergeldern, um "Desinformation" zu bekämpfen.
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