Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" beobachten. Im Hauptverfahren einer Klage der AfD gegen die Beobachtung kam das Münchner Verwaltungsgericht zu dem Urteil, dass die Partei als "rechtsextremistischer Verdachtsfall zu beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung zu informieren sei".
Im Jahr 2022 hatte bereits das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) begonnen, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat nun die AfD-Klage gegen die LfV-Ermittlungen in der Hauptsache zurückgewiesen.
Die AfD-Parteispitze hatte zuvor gegen den Freistaat geklagt und dabei gefordert, "sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit zu unterlassen", so die Süddeutsche Zeitung berichtend. Nachdem ein Verwaltungsgericht einen Eilantrag zunächst im April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, "ging die AfD weiter zum Münchner Verwaltungsgericht". Dort wurde dann im September auch seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen die Partei entschieden. Am heutigen Vormittag fiel die vorerst finale Entscheidung.
Der bayerische Verfassungsschutz argumentierte hinsichtlich einer vermeintlichen Notwendigkeit der Beobachtung:
"Die Bearbeitung als Beobachtungsobjekt durch das BayLfV dient der Aufklärung, inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen, verfestigen."
Der Lokalsender Antenne Bayern berichtete zu den Entwicklungen Anfang Juni:
"An bisher drei Verhandlungstagen wurde nun erstinstanzlich in der Hauptsache verhandelt. Das zunächst auf neun Tage angesetzte Verfahren war massiv beschleunigt worden, nachdem die AfD-Seite darauf verzichtet hatte, Hunderte zunächst angekündigter Beweisanträge zu stellen.
Die zuständigen Richter kamen laut BR24 nun nach mündlicher Verhandlung und der Auswertung Tausender Seiten zu dem Schluss, "dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen", wie das Verwaltungsgericht laut Medienberichten mitteilte.
Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hätte demnach bereits zu Beginn der Verhandlung seine Befürchtung geäußert, dass er "keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht erwarte". Die Partei wolle nun weitere Instanzen anrufen, um die Beobachtung durch das LfV doch noch zu beenden.
Die Beobachtung erstreckt sich laut Informationen der Süddeutschen Zeitung nicht auf alle Funktionäre oder Mitglieder, "sondern prüft vor allem den Einfluss von Extremisten". So hätte im Vorfeld des laufenden Verfahrens Verfassungsschutzpräsident Burkhard Körner laut Medienangaben erklärt, dass für die Bundesbehörde, unter Leitung von SPD-Ministerin Faeser, "die Vernetzung zwischen Teilen der AfD und rechtsextremen Gruppen seit 2022 'in Quantität und Qualität zugenommen' habe".
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