Der 18-jährige Syrer, der in Bad Oeynhausen am vergangenen Wochenende einen jungen Mann zu Tode geprügelt haben soll, der gerade von der Abiturfeier seiner Schwester kam, ist nach Presseberichten schon lange zuvor durch Straftaten aufgefallen.
Wie der Focus berichtete, sei er "in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2020 achtmal wegen Diebstahls, davon einmal wegen schweren räuberischen Diebstahls und alleine 2023 fünfmal wegen schweren Diebstahls" aktenkundig geworden. Hinzu kommen ein Hausfriedensbruch, ein Fall, in dem er mit einem Schlagstock auf den Kopf eines anderen eingeschlagen haben soll, Drogendelikte und 2022 ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs, das allerdings eingestellt wurde.
Keiner dieser Vorfälle führte bisher zu einer Verurteilung, obwohl die ersten Taten bereits vier Jahre zurückliegen. Die derzeit zuständige Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen konnte dazu keine Auskünfte erteilen.
Aber auch in Nordrhein-Westfalen, wohin der mutmaßliche Täter erst in diesem Jahr gezogen ist, kam es schon zu mehreren Ermittlungsverfahren, darunter ein Fall besonders schweren Diebstahls.
Der Syrer soll 2016 im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sein und bis vergangenes Jahr in Pforzheim gelebt haben. Er war also zum Zeitpunkt seiner Einreise zwölf Jahre alt. Angesichts des jugendlichen Alters, in dem er seine ersten Straftaten begangen haben soll, stellt sich nicht nur die Frage, warum die Justiz in all den Jahren bestenfalls die Akten verwaltet hat; es stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit das Jugendamt in Pforzheim reagiert hat. Schließlich legt eine derartige Entwicklung meist Probleme in der Familie nahe, und es wäre die Aufgabe des Jugendgerichts gewesen, das Jugendamt zu informieren.
Selbst Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich gegenüber der Presse zu diesem Fall:
"Klar ist bei jungen Straf- und Gewalttätern, dass es ein frühes Einschreiten braucht: Bevor sie immer gewalttätiger werden, brauchen sie klare Stopp-Signale durch schnelle Strafverfahren und spürbare Strafen. Wir arbeiten außerdem intensiv daran, neben konsequenter Strafverfolgung auch Abschiebungen von Straftätern nach Syrien wieder durchsetzen zu können."
Allerdings ist sowohl das Problem zu langer Verfahrensdauern vor Gericht als auch das eines vielfach zu zögerlichen Eingreifens der Jugendämter schon lange bekannt. Die ersten Fälle sogenannter "jugendlicher Intensivtäter" wurden bereits vor mehr als fünfzehn Jahren öffentlich. Schon damals hieß es, die Reaktion der Behörden und der Gerichte müsse schneller erfolgen, weil gerade für Heranwachsende bei überlangen Verfahrensdauern der Zusammenhang zwischen Tat und Reaktion nicht mehr nachvollziehbar ist und damit nicht nur ein strafendes, sondern auch ein pädagogisches Eingreifen seine Wirksamkeit verliere.
Mehr zum Thema - Nach Tötungsdelikt in Bad Oeynhausen: 18-jähriger mutmaßlicher Haupttäter festgenommen