Professor Stefan Homburg veröffentlichte am 12. April dieses Jahres ein kommentierendes X-Posting, in dem er die bis Ende April 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, bezüglich ihrer Wahrnehmungen zum Thema kommender, "drohender Pandemien" kritisierte. Die nun im Rahmen einer Strafanzeige von Buyx' Anwälten beanstandeten zwei Wörter finden sich dabei im Verlauf von Antworten Homburgs auf Kommentare zu dem ursprünglichen X-Posting.
Die "Corona-Jahre" 2020 – 2023 waren gesellschaftlich geprägt von kontrovers geführten Wahrnehmungen und Diskussionen quer durch alle Gesellschaftsschichten. Die Bundesregierung platzierte im Dezember 2021 die Medizinethikerin Alena Buyx als "offizielle Kommunikationsberaterin" und Fachfrau für ethisch strittige Maßnahmenpolitik im sogenannten "Corona-Expertenrat der Bundesregierung". Buyx war zuvor im Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats ernannt worden und bis zum Ende der "Corona-Pandemie" eines der forciert medial präsentierten Gesichter einer unterstützenden Regierungspolitik.
Homburg kommentierte am 12. April im Rahmen eines X-Postings zur Person Buyx:
"Buyx faselt ständig von der nächsten 'Pandemie'. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Vertrag macht's möglich."
Der Text, welcher einer längeren Unterhaltung zwischen Homburg und Lesern seiner X-Postings auf der Plattform zugrunde lag, lautete:
"'Wochenschau' 1945 nach fiktivem Waffenstillstand: 'Göring, Streicher und Mengele einig: Deutschland ist gut durch den Krieg gekommen, aber wir müssen den nächsten besser vorbereiten!' Journalist Julius Streicher hing 1946 am Galgen. Dies als Hinweis für Medien, die noch immer von Verschwörungstheorien faseln und die 'Aufarbeitung' den Mittätern überlassen."
Homburg kritisierte zu diesem Zeitpunkt den bedingt glaubwürdigen Versuch einer "Corona-Aufarbeitung" durch etablierte Medien, die dabei, wie der ARD-Sender Phoenix, erneut Alena Buyx als Expertin einluden:
Rund acht Wochen nach der getätigten subjektiven Einschätzung erfolgte erneut via X-Posting die Information seitens Homburgs.
Homburg erhielt demnach postalisch aufgrund seiner "Buyx-Bewertung" eine "Vorladung als Beschuldigter", ausgesprochen von der Polizeidirektion Hannover und zugestellt durch die Staatsanwaltschaft Hannover. Homburg führt weiter aus, ohne dabei detaillierter inhaltlich auf die aktuelle Strafanzeige einzugehen:
"Seit 2020 erhalte ich eine Strafanzeige nach der anderen. Eine ganz neue Erfahrung für mich. Die Anzeigen kommen von Impfärzten, NGOs, Drosten, Kinderimpfern, Rotgrünen, Faktencheckern. Eine Zeit war es ruhig, jetzt legt die 'Ethikchefin' nach."
Eine Medienanfrage bei der Polizeidirektion Hannover, mit der Bitte um genauere Darlegungen, wie und wodurch die beiden Wörter "Buyx faselt" eine juristisch definierte Beleidigung darstellen, blieben bis dato unbeantwortet. Homburg erinnert aktuell auf X an die eindeutige, nicht objektive, Rolle von Buyx in den "Corona-Jahren", so zum Beispiel nachweislich bezogen auf dokumentierte Aussagen zum Thema "COVID-Impfung":
"Impfzwang für alle, 2G und 'off label' Impfungen behinderter Kinder überschreiten eine Grenze. Ein Land mit einer solchen 'Chefethikerin' ist meines Erachtens am Ende."
Die Meldung über die Strafanzeige sorgte umgehend für X-Diskussionen, diese bezogen auf das fragwürdige und weiterhin exemplarisch unaufgearbeitete Agieren von Alena Buyx:
Weitere Kommentatoren erinnerten an Buyx' fragliche "Empfehlung" aus dem September 2021, kritischen Bürgern zum Thema des stetig wachsenden Drucks einer "COVID-Impfpung", einen "Donut" als belohnende Maßnahme zu offerieren:
Zu welchem Datum Professor Homburg bei der Polizeidirektion Hannover vorstellig sein muss, ist nicht bekannt.
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