Am 24. Mai berichtete die Bild-Zeitung über einen von der Springer-Redaktion erkannten "Nazi-Skandal", ausgehend von der sich dynamisierenden Verbreitung eines wenige Sekunden andauernden Videomitschnitts von einer gut besuchten Feier in einer Sylter Promi-Bar namens "Pony". Die Ergänzung einer Melodie des Musikproduzenten Gigi D'Agostino aus dem Jahr 1999 mit den kontrovers wahrgenommenen und diskutierten fünf Worten: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", entwickelte sich innerhalb von 48 Stunden zu einem landesweiten Politikum. Am 27. Mai verbot die Leitung des "Oktoberfest München" das diesjährige Verwenden der Melodie, ob in der Live-Variante von "Wiesn-Kapellen" oder dem Abspielen durch DJs. Nun folgen zwei weitere Veranstalter mit einer Verbotsanordnung.
Mittlerweile veröffentlichte Fotos und weitere Videosequenzen belegen, dass die provokative Sangeseinlage zu dem beliebten Party-Hit "L' Amour Toujours" nur durch eine sehr kleine Gruppe anwesender Gäste erfolgte. Dennoch sah sich sogar Bundeskanzler Olaf Scholz anscheinend so sehr persönlich in seiner subjektiven Wahrnehmung angegriffen, dass er noch am 24. Mai ein offizielles Statement zur Causa "Döp-dödö-döp" abgab:
Das Thema verdrängte dann in der 20:00 Uhr Tagesschau-Berichterstattung vom 24. Mai die Beiträge über "Bürgerfeste anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes" sowie befürchtete hunderte Tote eines Erdrutsches in Papua-Neuguinea.
Bundeskanzler Scholz forderte vor Journalisten, dass jetzt "unsere Aktivitäten" darauf gerichtet sein müssten, "genau zu verhindern, dass das eine Sache ist, die sich verbreitet", dies mutmaßend bezogen auf das Abspielen der als "mit Ohrwurmcharakter" bezeichneten Melodie. Am 27. Mai meldete dann der Bayerische Rundfunk, dass "man sich in München nun für ein Verbot des Songs entschieden hat." Weiter heißt es in der Meldung:
"Nachdem der Hit 'L'Amour Toujours' immer öfter für rassistische Parolen missbraucht wird – wie zuletzt auf Sylt – baut man in München bereits jetzt für das Oktoberfest vor: Auf der Wiesn soll das Lied nicht gespielt werden (...) Deshalb soll an Wirte und Schausteller eine explizite Anweisung herausgehen. 'Das Lied wird nicht gespielt – weder im Zelt, noch sonst irgendwo.'"
Ebenfalls am 27. Mai berichtete dann der Südwestfunk (SWR) über weitere Dynamiken in der Branche von Großveranstaltern, um zu informieren:
"Kein 'L'Amour Toujours' von Gigi D'Agostino auf dem Wasen 2024 oder beim Fußball-Fanfest zur Fußball-EM in Stuttgart."
Politischer Entscheider ist hierbei ein Andreas Kroll, Geschäftsführer der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in Stuttgart. Kroll gab dem SWR zu seiner Motivation zu Protokoll:
"Das ist relativ schnell und einfach und klar zu entscheiden, weil wir letztendlich die Sylter Verhältnisse nicht hier in Stuttgart haben wollen."
Die Nachrichtenagentur DPA zitiert den für die Organisation der "Wies'n" zuständigen Münchner Wirtschaftsreferenten Clemens Baumgärtner (CSU) mit der subjektiven Feststellung:
"Auf der Wiesn ist für den ganzen rechten Scheißdreck kein Platz. Das Lied ist an sich zwar nicht rechtsradikal, aber es hat eine ganz klare rechtsradikale Konnotation bekommen."
Weitere Verbote erfolgten zudem auf kleineren Events, wie zum Beispiel auf der "Bergkirchweih in Erlangen". Das Schützenfest in Hannover plant noch an der Umsetzung eines Verbots.
Die breite und mehr als kontrovers geführte Berichterstattung samt Diskussionen, speziell auch in den sozialen Medien, sorgte unmittelbar zum sogenannten "Streisand-Effekt", ein Prozess, bei dem ursprünglich versucht wird, eine Information – im aktuellen Falle eine Melodie – und deren Verbreitung zu unterdrücken, aber dann genau das Gegenteil eintritt. So findet sich erstmalig eine hohe Chartplatzierung des anrüchigen Liedes. "L'amour toujours" stieg am 15. Mai 2000 auf Platz 70 in die deutschen Charts ein und steigerte zum 4. September 2000 dauerhaft auf Rang 10 als Höchstposition.
Aktuell finden sich in den I-Tunes Charts in den Top Ten gleich drei Versionen des Liedes, auf den Plätzen 1, 2 und 8 (Stand: 28.05.). Vermutbar, sehr zur Sorge der um akustische Einschränkungen bemühten Politik, mit steigenden Tendenzen zu weiteren Spitzenpositionen, auch auf anderen Streaming-Portalen.
Zu erwähnen in der Gesamtbetrachtung der Ereignisse ist die Tatsache, dass der im Copyright-Besitz des Liedes befindliche hessische 'Zyx-Musikverlag' bereits im März dieses Jahres Strafanzeige wegen des "Vorwurfes der Volksverhetzung" bei der Staatsanwaltschaft Limburg stellte. Die Hessenschau berichtete am 15. Mai:
"In Hessen gab es in den vergangenen Monaten mehrere dokumentierte Vorfälle – und meist ging es um Gruppen. Ein Video zeigt eine feiernde, grölende Menge im osthessischen Kalbach (Fulda) Ende November 2023. Außerdem stimmten im Lahn-Dill-Kreis zwei 16 Jahre alte Schüler die rassistische Parole an, Studierende am Rotenburger Studienzentrum für Beamte sollen das Zeugen zufolge vor kurzem ebenfalls getan haben."
Eine der Gegenwart ähnelnde Reaktion der Empörung seitens der Bundespolitik sowie der etablierten Medien blieb jedoch zu dem damaligen Zeitpunkt aus.
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