Die Freiräume, in denen man in Deutschland ungestraft eine Meinung auch dann äußern darf, wenn sie vom verordneten Konsens abweicht, werden immer enger. Die Medien des Mainstreams spielen eine zentrale Rolle bei der Disziplinierung der Deutschen und der Verengung der Debattenräume.
Gestern wurde in einer konzertierten Aktion der großen deutschen Medien ein 14 Sekunden langes Video skandalisiert, in dem eine Gruppe junger, alkoholisierter Personen zu einer Partyhymne der Jahrtausendwende "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" skandiert.
Innenministerin Faeser nannte den Vorfall eine "Schande für Deutschland". Inzwischen ermittelt der Staatsschutz. Für die beteiligten Personen, die bereits ermittelt wurden, hat das schwerwiegende persönliche Konsequenzen. Drei Beteiligten wurde schon das Arbeitsverhältnis gekündigt, berichtet die Bild-Zeitung. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wurde auf dem Kurznachrichtendienst X publiziert. Es läuft eine mediale Hetzjagd gegen die Beteiligten.
Am Abend desselben Tages melden deutsche Medien einen ähnlichen Vorfall, der sich auf einem Schützenfest in der Kleinstadt Löningen im Münsterland ereignet haben soll. Auch dort wurde zur Melodie des Party-Hits "L'amour toujours" "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" gesungen. Hier ermittelt ebenfalls der Staatsschutz.
Die Tagesschau berichtet zudem von einem Vorfall, der sich an Weihnachten ereignet haben soll. Der Wirt einer Gaststätte in Messingen im Emsland hat Anzeige gegen seine Gäste erstattet, die ausländerfeindliche Parolen gesungen haben sollen. Auch die Sylter Bar "Pony" hat inzwischen gegen ihre Gäste Strafanzeige gestellt.
Damit scheint nur einen Tag nach den offiziellen Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes eine neue Phase der Überwachung und Disziplinierung unter Beteiligung der großen deutschen Medien eingeleitet.
Ob die Parole "Ausländer raus" überhaupt den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und damit strafbar ist, ist fraglich. In einem Interview mit dem Blog LTO verweist Mathias Jahn, Professor für Strafrecht, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Parole "Ausländer raus" allein sei nicht strafbar. Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, konkrete Aufrufe zu Gewalt beispielsweise.
Der in dem Kontext angeführte Verweis auf das Grundgesetz und die dort verankerten Freiheiten, die es zu schützen gelte, weshalb das Äußern ausländerfeindlicher Parolen zu bestrafen sei, ist zudem die Umkehr des Sinnes des Grundgesetzes. Das Grundgesetz schützt den Einzelnen vor dem Staat. Sein Sinn ist der Schutz der individuellen Freiheit und nicht deren Einschränkung im Falle einer individuellen Abweichung vom veröffentlichten Konsens.
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