Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will voraussichtlich im Juni offiziell einen Vorschlag für die Rückkehr zur Wehrpflicht vorlegen.
In diesem Zusammenhang liegt der Welt am Sonntag ein Papier über drei unterschiedliche Varianten für die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor, das im Verteidigungsministerium diskutiert wird.
Das erste Modell ist vorsichtig. Es ist am einfachsten umzusetzen, denn es ändert am Status quo nichts und erfordert daher auch keine grundlegenden Gesetzesänderungen. Die Wehrpflicht bleibt weiter ausgesetzt, lediglich die Maßnahmen zur Akquise von Freiwilligen werden in diesem Modell verstärkt.
Demnach sieht der Vorschlag vor, dass allen Staatsbürgern mit Erreichen des 18. Lebensjahres Werbematerial der Bundeswehr zugeschickt werden soll. Interessenten für den Dienst an der Waffe können eine Art Bewerbungsformular mit einer Selbsteinschätzung zur psychischen und physischen Gesundheit online ausfüllen. Abgefragt werden soll zudem die Motivation für den Dienst bei der Bundeswehr. Im Anschluss erfolgt ein Bewerbungsgespräch, verbunden mit einer Potenzialanalyse. Der Erfolg dieser Maßnahme werde jedoch überschaubar bleiben, ist man sich bei den Machern des Vorschlags im Verteidigungsministerium einig. Dass der Personalbedarf der Bundeswehr auf diese Weise gedeckt werden kann, sei unwahrscheinlich.
Der zweite Vorschlag sieht die Wiedereinführung einer Wehrpflicht für Männer vor, für Frauen bleibt der Dienst freiwillig. Da die Wehrpflicht nur ausgesetzt ist, ist dafür auch keine Verfassungsänderung notwendig. Eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes genügt.
Problematisch sei hier vor allem der gesellschaftliche Widerstand. Vor allem die jüngere Generation stehe dem Dienst an der Waffe skeptisch gegenüber. Auch bei Arbeitgebern und Gewerkschaften sei mit Ablehnung zu rechnen. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist zudem interner Koalitionsstreit vorprogrammiert, denn der Vorschlag lässt sich nicht kostenneutral umsetzen.
Der dritte Vorschlag geht darüber noch hinaus. Er sieht eine geschlechterneutrale Wehrpflicht für alle vor. Dabei gehe es nicht nur um einen Dienst bei der Bundeswehr, sondern im Rahmen der Gesamtverteidigung auch bei der Feuerwehr, bei Sanitätsdiensten und dem Katastrophenschutz. Hier ist das Potenzial am größten, gleichzeitig würde dies aber auch grundlegende Gesetzesänderungen inklusive einer Verfassungsänderung bedeuten.
Laut dem Einheitsvertrag ist die Personalstärke der Bundeswehr auf 370.000 Mann begrenzt. Das war eine Bedingung für die Wiedervereinigung. Mit einer umfassenden Wehrpflicht und der Einbeziehung von Feuerwehren und Katastrophenschutz scheint das Verteidigungsministerium diese Regelung unterlaufen zu wollen. Es wäre nicht der erste Verstoß Deutschlands gegen eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung. Auch mit der dauerhaften Stationierung deutscher Truppen im Baltikum verstößt Deutschland gegen die NATO-Russland-Grundakte.
Die Militarisierungsvorhaben in Deutschland werden in Russland aufmerksam verfolgt. Diskutiert wird, ob der Zwei-plus-vier-Vertrag noch Gültigkeit besitzt. Der Vertrag bildet die völkerrechtliche Grundlage der deutschen Einheit. Deutschland erfüllt die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht, wird in Russland argumentiert. In der Präambel des Vertrags heißt es, Deutschland diene künftig nur noch dem Frieden, der Abrüstung, der Verständigung der Völker und überwinde Konfrontation durch vertrauensbildende Maßnahmen. Mit der "Zeitenwende" hat Deutschland offensichtlich eine Abkehr vom Geist und Inhalt des Vertrags vollzogen.
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