"#AfDsindRattenfänger" – RBB-Berichterstattung zur AfD ganz sachlich und neutral

Die gegenwärtige medial-politische Kampagne gegen die AfD erbrachte in dieser Woche zwei Fälle von Immunitätsaufhebung von AfD-Bundestagsabgeordneten. Der RBB garniert einen Tweet zur AfD mit einem fragwürdigen Hashtag. Die spätere "Entschuldigung" könnte erneut für Ärger sorgen.

Irritierte bis überraschte Nutzer der X-Plattform konnten sich am 17. Mai um kurz nach acht Uhr morgens nur die Augen reiben und fragen, ob sie den Kurztext eines X-Postings des Social-Media-Teams vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) richtig gelesen hatten. So hieß es in dem X-Beitrag, bezogen auf einen bewerbenden Artikel auf der Webseite, unter Nutzung eines sogenannten Hashtags:

"Nach dem #AfDsindRattenfänger -Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem Prenzlauer AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen."

Ein Hashtag ist dabei ein mit Doppelkreuz (#) versehenes Schlagwort, das dazu dient, Nachrichten mit bestimmten Inhalten oder zu bestimmten Themen in sozialen Netzwerken auffindbar zu machen. Der Artikel auf der RBB-Webseite zitiert dann Agentur-Meldungen zum politischen Vorfall in Berlin. So heißt es wertfrei einleitend:

"Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron hat der Bundestag auch dem Prenzlauer AfD-Parlamentarier Hannes Gnauck die Immunität entzogen. Das Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses."

Das X-Posting wurde gegen 11.00 Uhr ohne Angaben von Gründen gelöscht, da der genutzte Hashtag anscheinend auf bedingte Begeisterung stieß. So lautete stellvertretend der Vorwurf eines X-Nutzers:

"So beleidigt der ÖRR die Wähler und Sympathisanten der AfD – #AfDsindRattenfänger – und für solch einen Schmutz muss man also zahlen? Unglaublich …"

Ein anderer Kommentar stellte fest: "Beim zwangsfinanzierten RBB zeigt man mal wieder, was man dort unter 'neutraler Berichterstattung' versteht".

Um 11.30 Uhr erfolgte dann die korrigierte X-Version samt Entschuldigungserklärung:

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