1. Mai Demonstration in Berlin: Rentner erhält wegen Nationalflagge mit Adler Post von der Polizei

Der 87-Jährige zeigte sich den vorbeiziehenden Demonstranten auf seinem Balkon, samt einer Deutschlandfahne. Laut Medieninformationen wurde er nicht nur unmittelbar beschimpft. So wurde sein Hauseingang mit "Nazi" markiert, zudem folgt wohl nun eine Anzeige wegen "unbefugter Benutzung einer Dienstflagge des Bundes".

Berliner Bürger erwarten jährlich seit Jahrzehnten mit routinierter Ruhe die Demonstrationen rund um den 1. Mai. In den letzten Jahren war dies häufig verbunden mit abendlichen eskalierenden Ereignissen zwischen den Teilnehmern und der Polizei. Beim diesjährigen Marsch der "Revolutionären Erster Mai Demonstration" präsentierte sich den Teilnehmern im Bezirk Neukölln ein Rentner auf seinem Balkon. Sein persönliches politisches Tagesstatement, das Zeigen einer Deutschlandfahne, fiel auf wenig Begeisterung. Aus einem Block heraus flog dabei Feuerwerk auf seinen Balkon. Nun erlebt der 87-Jährige als Nachfolgeereignis ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren". Der Grund findet sich demnach in seiner Fahne.

Zu den Ereignissen vom 1. Mai in der Neuköllner Fuldastraße informiert der Berliner Tagesspiegel  (TS) mit der Zusammenfassung, dass der Rentner "das Ziel einer Attacke und von Bedrohungen" geworden war, nachdem er bei der vor seinem Haus vorbeiziehenden Demonstration "eine Deutschlandfahne auf seinem Balkon präsentierte". Dokumentiert wurde der Moment durch den TS-Mitarbeiter – Themenschwerpunkt "Extremismus und Antisemitismus" – Julius Geiler:

Dem medienkritischen X-Kanal 'Horizont' fiel in diesem Zusammenhang die getätigte Umformulierung der TS-Redaktion zur Artikelüberschrift auf:

Am 3. Mai berichtete dann die Berliner B.Z. darüber, dass der Rentner nicht nur per Böller attackiert wurde, sondern auch sein Hauseingang "markiert" wurde. So heißt es in dem Artikel darlegend:

"Sein Wohnhaus und der Bürgersteig wurde später von den Extremisten markiert. 'Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.' und 'Wir wissen, wo du wohnst' und 'Nazis töten' haben sie in schwarzer und roter Schrift geschrieben."

Zudem informiert der Artikel darüber, dass das Agieren des Rentners auf seinem Balkon wohl noch ein juristisches Nachspiel erfahren wird, jedoch zuungunsten des 87-Jährigen. Dazu heißt es:

"Doch jetzt ermittelt die Polizei nicht nur gegen die Täter – auch der Rentner hat eine Anzeige! Das bestätigte die Polizei am Freitag auf B.Z.-Nachfrage. 'Wir haben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet', so Polizeisprecher Martin Hallweg. Grund: unbefugte Benutzung einer Dienstflagge des Bundes."

Diesbezüglichen Vorwurfs an den Rentner erläutert die BZ-Redaktion:

"Die normale Bundesflagge in schwarz-rot-gold darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Anders sieht es mit der sogenannten Bundesdienstflagge mit Adler aus. Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden."

Auf der Seite des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es thematisch erklärend zur Frage: "Wer darf das Bundeswappen verwenden?":

"Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge.

Wer ein Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung der zuständigen Stelle benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Gleiche gilt für Zeichen, die diesen Hoheitszeichen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 124 Abs. 2 OWiG)."

Die auch in Berlin existierende Handelskette Metro veräußert dabei aktuell in ihrem Online-Shop die von dem Rentner präsentierte "Flagge Deutschland mit Adler - 90 × 150 cm Fahne – mit 2 Ösen 100 g/m²" aktuell für 8,87 Euro.

Ob die Berliner Justiz nun nach der medialen Berichterstattung des drohenden Ermittlungsverfahrens gegen den Rentner weiterhin aktiv sein wird, werden die kommenden Tage zeigen. Ein schwacher Trost für den gebeutelten Senioren ist die Tatsache, dass zumindest laut einer Polizeisprecherin gegen den Böllerwerfer ermittelt wird "wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung".

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