Die Ministerien der "Ampel"-Koalition haben seit Beginn der Legislaturperiode rund 30 Millionen Euro Steuergelder für externe Rechtsanwaltskanzleien ausgegeben – etwa zur Erstellung von Gutachten, Analysen, für juristische Prüfungen oder Beratung durch Anwälte.
Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums des Innern auf eine Anfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion Stephan Brandner hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.
Die Zahlen beziehen sich also auf den gesamten Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 8. April 2024. Die Ministerien der Vorgängerregierung unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten in einem vergleichbaren Zeitraum noch mehr Geld für externe juristische Beratung ausgegeben.
Mit rund 16,5 Millionen Euro schlug bisher allerdings mehr als die Hälfte der Beratungskosten der Bundesministerien beim Wirtschaftsressort von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zu Buche. Dahinter folgen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit rund 5,4 Millionen und das Bundesministerium für Gesundheit mit rund 3 Millionen Euro.
Die Vorgängerregierung der Unionsparteien und der SPD hatte rund zweieinhalb Jahre nach Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2020 bereits etwa 35 Millionen Euro für externen juristischen Sachverstand ausgegeben, wie eine FDP-Anfrage ergeben hatte.
Spitzenreiter bei den damaligen Ausgaben war das Bundesverkehrsministerium unter dem umstrittenen CSU-Minister Andreas Scheuer mit 16,9 Millionen Euro, noch vor dem Bundesverteidigungsministerium (5,3 Millionen Euro) und dem Bundesinnenministerium (4 Millionen Euro).
Die Bundesministerien beschäftigen inklusive deren nachgeordnete Behörden der jüngsten Antwort zufolge selbst mehr als 10.000 "hauseigene" Juristen. Brandner sagte, angesichts dieser Zahl sei es "bemerkenswert, dass viele Millionen Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der Bundesregierung sicherzustellen".
Das Bundesministerium des Innern wies in seiner Antwort darauf hin, "dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist". Die Prüfung dieser Gegebenheiten obliege dem jeweiligen Bundesministerium selbst.
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