Wegen angeblicher Plagiate in ihren Büchern hatte die Universität Bonn die Anstellung von Professor Ulrike Guérot gekündigt. Am Mittwoch fand vor dem Arbeitsgericht in Bonn die Verhandlung über die Klage der Politikwissenschaftlerin statt, die sich gegen die Plagiatsvorwürfe und die Kündigung wehrte.
Nach Auffassung von Guérot gehe es in ihrer Kündigung nicht um angeblich unwissenschaftliches Zitieren und unkorrekte Textwiedergaben. Vielmehr sei dies ein konstruierter Vorwand, um sie wegen ihrer unangepassten Ansichten zur Corona- und zur Ukrainepolitik aus dem Kreis der deutschen Akademiker auszuschließen und ihre wissenschaftliche Karriere zu ruinieren.
Rund 50 Teilnehmer unterstützten die Wissenschaftlerin bei einer "Mahnwache für Wissenschafts- und Meinungsfreiheit" vor dem Bonner Arbeitsgericht. Die Schriftstellerin und Schauspielerin Gabriele Gysi war dafür aus Berlin angereist. Die Mitherausgeberin des Buches "Der Fall Ulrike Guérot – Versuche einer öffentlichen Hinrichtung" erklärte in ihrer Protestrede vor dem Arbeitsgericht, es gehe bei diesem Prozess um viel mehr als nur um einen mutmaßlichen Plagiatsvorwurf. Es gehe um die Freiheit des Denkens und die Wissenschaftsfreiheit an Universitäten:
"Wir sind Zuschauer eines Prozesses gegen Ulrike Guérot, eines Prozesses gegen die Universitäten und gegen die Freiheit des menschlichen Denkens."
Nach rund dreistündiger Verhandlung entschied das Bonner Gericht mit einem Richter und zwei Schöffen über die Rechtmäßigkeit der Entlassung von Frau Guérot. Das Arbeitsgericht wies die Klage gegen die Kündigung ab. In ihrem Buch "Warum Europa eine Republik werden muss" habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht. Damit liege ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor, womit es sich bei dem Buch um ein Plagiat handle, gab der Spiegel die Begründung des Arbeitsgerichts am Mittwoch wieder. Mit diesem Buch habe sich die Wissenschaftlerin auf die Professorenstelle in Bonn beworben. Daher sei ihr "Täuschungsversuch" besonders schwerwiegend und eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.
Nach der Verhandlung informierte Prozessbeobachter Christoph Lövenich die Teilnehmer der Mahnwache vor dem Arbeitsgericht über das Ergebnis. Demnach hatten Vertreter der Universität zur Bedingung für einen Vergleich gemacht, dass die Universität Ulrike Guérot nicht weiter beschäftigen müsse. Im Gegenzug habe der Anwalt der Klägerin von der Universität eine Art Ehrenerklärung gefordert, die die Plagiatsvorwürfe relativiert oder zumindest abgeschwächt hätten.
Da keine Einigung zwischen den Parteien zustande kam, entschied das Gericht. Aus der Dauer des Rückzugs des Gerichts schloss Lövenich, dass dem Richter und den beiden Schöffen die Entscheidung wohl schwergefallen sei. Am Ende wurde die Klage abgewiesen, womit Ulrike Guérot den Prozess verlor. Zudem hat Guérot die Gerichtskosten zu tragen. Ihr bleibt nun nur noch die Möglichkeit der Revision vor dem Landesarbeitsgericht.
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