Pressefreiheit: Prozess wegen Verlinkung auf Internetarchiv

Wegen Setzen eines Links zu einer Archivseite hat sich ein Redakteur des Freiburger Senders "Radio Dreyeckland" vor Gericht zu verantworten. Der Prozess gilt als weitreichend für die Pressefreiheit in Deutschland. Rechtfertigt das Setzen eines Links die Durchsuchung von Redaktionsräumen?

Der Prozess gegen einen Redakteur des linken, nicht kommerziellen Senders Radio Dreyeckland hat begonnen. Dem Redakteur wird vorgeworfen, mit dem Verlinken auf die Archivseite einer verbotenen Organisation, deren Weiterexistenz unterstützt zu haben. 

Konkret geht es um einen Link auf die Archivseite von linksunten.indymedia. Die Vereinigung war im Jahr 2017 verboten worden. In einem Beitrag vom Juni 2022 verlinkte ein Redakteur von Radio Dreyeckland auf eine Archivseite von linksunten.indymedia.  Die Staatsanwaltschaft argumentiert, mit dem Verlinken habe der Redakteur eine verbotene Vereinigung unterstützt.

In der Folge waren die Räume von Radio Dreyeckland von den Ermittlungsbehörden durchsucht worden. Der beschuldigte Redakteur hat das als "unglaublichen Eingriff in die Redaktionsarbeit von Radio Dreyeckland und in die Pressefreiheit" bezeichnet.

Zu Prozessbeginn wiesen sowohl das Gericht als auch die Verteidigung auf die Bedeutung des Verfahrens für die Pressefreiheit hin. Ein Sprecher der Gewerkschaft Ver.di nannte die Durchsuchung unverhältnismäßig. Die Durchsuchung der Redaktionsräume wegen eines Links sei eine "völlig unverhältnismäßige Reaktion der zuständigen Staatsanwaltschaft", sagte Ver.di-Landesbezirksleiter Martin Gross. Er befürchtet Repressalien gegen Journalisten und die weitere Einschränkung der Pressefreiheit, sollte das Gericht das Verfahren der Staatsanwaltschaft für rechtmäßig erklären.

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